Berlin (dapd-bay). Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert an die bayerische Justiz, ihre Entscheidung gegen eine Videoübertragung des NSU-Prozesses für Journalisten nochmals zu überdenken. Wenn der Gerichtssaal zu wenige Plätze habe und der Prozess – wie in diesem Fall – zugleich eine besondere Sensibilität erfordere, sollte es den ausländischen Medienvertretern auf diesem Weg ermöglicht werden, der Verhandlung zu folgen, sagte Bernhard Witthaut im dapd-Interview. Dies wäre außerdem „ein wichtiger Schritt, um das verloren gegangene Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat wieder herzustellen“, betonte Witthaut. Das Gesetz, wonach eine öffentliche Vorführung von Gerichtsverhandlungen unzulässig sei, sollte „sehr großzügig“ angewendet werden. „Gerade weil acht der zehn NSU-Opfer türkischer Abstammung waren, sollten türkische Medien das Recht haben, die Verhandlung nachvollziehen zu können“, fügte Witthaut hinzu. Er bezweifle, dass die rechtlich sicherlich nicht zu beanstandende Vergabe von reservierten Presseplätzen nach dem Schnelligkeitsprinzip in dieser Situation klug sei. Das Angebot akkreditierter Journalisten an ihre türkischen Kollegen, ihnen ihre Plätze zu überlassen, sei ein Versuch „der Kollegen, sich untereinander zu helfen“. Witthaut sieht jedoch die Justiz – und damit den Rechtsstaat – in der Verantwortung: Um Vertrauen zurückzugewinnen, sollte der notwendige Schritt getan und die Videoübertragung ermöglicht werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) steht in der Kritik, weil türkische und griechische Medien bei der Vergabe der Presseplätze für den NSU-Prozess leer ausgegangen waren. Aus Platzgründen dürfen nur 50 Journalisten im Gerichtssaal sein. Das Gericht hatte jenen 50 Medienvertretern einen festen Platz gegeben, die sich als erste angemeldet hatten. dapd (Vermischtes/Politik)
GdP-Chef Witthaut fordert Videoübertragung des NSU-Prozesses
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Peer-Michael Preß
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