Berlin (dapd). Einen Tag nach der Karlsruher Entscheidung hat Bundespräsident Joachim Gauck am Donnerstag die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm ausgefertigt. Dazu gehören die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil „die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen“, hieß es aus dem Bundespräsidialamt. Damit insbesondere der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten könne, bedürfe es ferner der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dazu müssten zunächst die Vorgaben der Karlsruher Richter erfüllt werden, hieß es weiter. Hierfür werde „die Bundesregierung – wie von ihr angekündigt – Sorge tragen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Weg für den Euro-Rettungsschirm ESM freigemacht und Eilanträge gegen die deutsche Beteiligung an dem 700 Milliarden Euro schweren Fonds abgewiesen. Deutschland muss dem Urteil zufolge allerdings zwei sogenannte völkerrechtliche Vorbehalte umsetzen: Die Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro darf ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien nicht erhöht werden. Zweitens muss sichergestellt sein, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Die Bundesrepublik schultert bislang 27 Prozent des Gesamtkapitals und muss damit 22 Milliarden Euro einzahlen und 168 Milliarden Euro bereithalten. Die konstituierende Sitzung des ESM ist für den 8. Oktober geplant. dapd (Politik/Politik)
Gauck fertigt Gesetze zum Euro-Rettungsschirm aus
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Peer-Michael Preß
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