Freiburg (dapd). Ein wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagter Neonazi ist in Freiburg freigesprochen worden. Eine Straftat sei dem einschlägig vorbestraften 29-Jährigen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, sagte Richterin Eva Kleine-Cosack in der Begründung des Urteils vor dem Freiburger Landgericht am Donnerstag. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, betonte sie. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ habe aber auch für Neonazis zu gelten. Der Angeklagte war im Oktober 2011 mit seinem Auto mit Vollgas in eine Gruppe vermummter Linker gefahren, die ihn von einem Parkplatz vertreiben wollten. Dabei wurde ein 21-Jähriger schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte wegen Notwehr für einen Freispruch. dapd (Politik/Politik)