Berlin (dapd). Gut einen Monat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das geltende Wahlrecht haben die im Bundestag vertretenen Parteien Beratungen über eine Neuregelung aufgenommen. Die Geschäftsführer und Wahlrechtsexperten der Fraktionen kamen dazu am Dienstag in Berlin zusammen. Dabei stehen die Beteiligten unter Zeitdruck. Die Karlsruher Richter hatten am 25. Juli das geltende Wahlrecht gekippt und eine Neuregelung noch für die Bundestagswahlwahl 2013 verlangt. Die Richter hatten unter anderem das Wahlrecht wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Diese könnten das Wahlergebnis verzerren, hieß es in dem Urteil. Die Richter ließen maximal 15 Überhangmandate zu. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 solcher Mandate, die allesamt der Union zufielen. Aktuell sind es noch 22 Überhangmandate. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Günter Krings (CDU) ging am Dienstag von einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten durch das neue Wahlrecht aus. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „lässt uns wohl keine Wahl, als im Ergebnis die Überhangmandate durch eine Vergrößerung des Bundestages aufzufangen“, sagte Krings (CDU) der „Süddeutschen Zeitung“. dapd (Politik/Politik)