Karlsruhe (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einem Medienbericht zufolge gegen einen im August 2012 festgenommenen NATO-Mitarbeiter Anklage wegen Verrats von Staatsgeheimnissen erhoben. Der Mann soll geheime Militärinformationen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein ausspioniert haben, wie die Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ am Freitag berichtete. Die Airbase in Ramstein ist der größte Stützpunkt der US-Luftwaffe außerhalb der Vereinigten Staaten. Laut „Focus“ war der Informatiker aus Rheinland-Pfalz – ein Zivilangestellter der NATO – in seinem Pfälzer Wohnort festgenommen worden. Die Anklage sei bereits beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eingetroffen. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, wollte am Freitag zu dem Bericht keine Stellungnahme abgeben. Über „etwaige Anklageerhebungen“ unterrichte die Bundesanwaltschaft die Öffentlichkeit grundsätzlich „erst nach Zustellung der betreffenden Anklageschrift“ an den Betroffenen, sagte Köhler auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Dieses Vorgehen entspreche den Richtlinien für Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft hatte allerdings bereits vor Monaten offiziell mitgeteilt, dass am 6. August 2012 in Rheinland-Pfalz der 60-jährige deutsche Staatsangehörige Manfred K. von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen wurde. Er sei „dringend verdächtig, Staatsgeheimnisse ausgekundschaftet zu haben“, hieß es damals. Der Beschuldigte soll sich demnach als Zivilangestellter der NATO auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein „illegal geheimhaltungsbedürftige Daten seines Arbeitgebers beschafft und auf seinen privaten Computer überspielt haben“. Es bestehe der Verdacht, dass dies in der Absicht geschah, „die so erlangten Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben“, betonte die Bundesanwaltschaft bei der Festnahme. „Gefährdung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik“ Im Strafgesetzbuch (StGB) ist der Tatbestand des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen im § 96 Absatz 2 geregelt, und zwar im Abschnitt „Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, „wer sich ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren“. Staatsgeheimnisse sind laut Strafgesetzbuch „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden“. dapd (Politik/Politik)
Focus : Anklage wegen Verrat von Staatsgeheimnissen erhoben
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Peer-Michael Preß
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