Mittelstand fordert Ausnahmeregelungen für Fahrverbote

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Der BVMW spricht im Rahmen seiner Verbändeallianz als „Stimme des Mittelstands“ für mehr als 530.000 Unternehmen deutschlandweit, die rund 10 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen. (Foto: geralt/ pixabay)

Düsseldorf. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gab der NRW-Landesgeschäftsführer vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Herbert Schulte eine Erklärung ab. Mit der Forderung nach einer Ausnahmeregelung.

„Dem gewerblichen Mittelstand droht durch Fahrverbote in zahlreichen Kommunen eine kalte Enteignung. Dieselfahrzeuge machen den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestands in den Betrieben des Handwerks und der Logistik aus, weshalb Fahrverbote ökonomisch schlichtweg unkompensierbar sind und existenzbedrohende Formen annehmen können. Ausnahmeregelungen zur Sicherung der Logistik- und Lieferketten in der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich. Von der Automobilindustrie erwarten wir rasche Hardwarenachrüstungen auf eigenen Kosten, um einerseits den ökologischen Anforderungen kurzfristig gerecht zu werden und um andererseits verspieltes Vertrauen in Produkte „Made in Germany“ zurückzugewinnen.

Grundsätzlich sehen wir die Entwicklung der Antriebstechnologie aller Probleme zum Trotz günstig. Die Erneuerung des Kfz-Bestands wird die Luftqualität in den Innenstädten kontinuierlich verbessern. Die Zielrichtung muss klar sein: Gerade der gewerbliche Mittelstand benötigt marktfähige Angebote im Bereich der Elektromobilität. Hier muss die Automobilindustrie liefern. Allerdings muss dieser Prozess auch politisch durch Förderung entsprechender Forschungsmodule flankiert werden.“

www.nrw.bvmw.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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