Oldenburg (dapd). Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke ist am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, diese hatte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro plädiert. Von dem Vorwurf, sich eine private Feier vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben zu lassen, wurde er freigesprochen. Verurteilt wurde der ehemalige SPD-Politiker aber, weil er als früherer OOWV-Vorsteher eigenmächtig das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers, Hans-Peter Blohm, erhöhte. Blohm wurde zu elf Monaten zur Bewährung wegen Untreue in zwei Fällen verurteilt. Funke war von 1998 bis 2001 Bundeslandwirtschaftsminister im Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und zuvor acht Jahre lang niedersächsischer Landwirtschaftsminister. Im Zuge der Affäre war er 2011 aus der SPD ausgetreten, zuvor war ihm mit einem Parteiausschlussverfahren gedroht worden. dapd (Politik/Politik)
Ex-Bundesminister Funke zu Bewährungsstrafe verurteilt
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Peer-Michael Preß
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