Stuttgart (dapd). Verena Becker hat offenbar etwas anderes erwartet. Als Richter Hermann Wieland am Freitagnachmittag den Schuldspruch und die Haftstrafe verkündet, dreht sich die 59-jährige Angeklagte zu ihrem Verteidiger Hans Wolfgang Euler um, blickt ihn kurz an und zieht die Mundwinkel tief nach unten. Dann hört sich die zierliche Frau im grauen Pulli, die wegen einer Krankheit auch vor den Richtern eine dunkle Sonnenbrille trägt, die dreistündige Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart äußerlich unbewegt an. Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 wird die frühere RAF-Terroristin zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Wegen einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zwar zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Mit einer Haftstrafe hatte vor dem Urteil aber kaum noch ein Prozessbeobachter gerechnet, eher mit einer Bewährungsstrafe oder einem Freispruch. Wohl auch Becker selbst. Sie hatte seit Prozessbeginn geschwiegen; erst ganz am Ende des Prozesses, am 89. Sitzungstag, hatte sie ihr Schweigen gebrochen und jegliche Mitwirkung am Buback-Attentat oder dessen Vorbereitung abgestritten. „Ich war nicht dabei“, hatte sie am 14. Mai 2012 betont. Doch der 6. Strafsenat des OLG stützte seinen Schuldspruch am 97. Verhandlungstag auf eine äußerst akribische Beweisaufnahme. Wieland sagte, Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt. Darüber hinaus sei jedoch nicht nachzuweisen, dass Becker an der Tatausführung und an konkreten Vorbereitungen des Attentats beteiligt war. Welche beiden RAF-Mitglieder auf dem Tatmotorrad gesessen und wer vom Soziussitz aus geschossen habe, sei „nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen“, betonte Wieland. Und dies, obwohl der Senat seit dem 30. September 2010 unter Vorsitz des 62-jährigen Wieland „danach trachtete, die unmittelbaren Tatbeteiligten festzustellen“. In den 21 Monaten wurden 165 Zeugen – darunter auch zahlreiche ehemalige RAF-Terroristen – sowie 8 Sachverständige gehört. Beim Senat kamen in dem „außergewöhnlichen Verfahren“ laut Wieland 70 Stehordner und insgesamt 25.000 Seiten Aktenmaterial zusammen. Dennoch sei die Dimension des Prozesses sinnvoll. Täter oder Beteiligte an Mordtaten müssten „wissen, dass ihre Schuld nicht verdrängt wird“, sagte Wieland. Schließlich „zerlegte“ der 6. Strafsenat noch die Behauptungen des Nebenklägers und Sohnes des Ermordeten, Michael Buback. Der Chemieprofessor war entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung doch zur Urteilsverkündung erschienen. Er sagte am Freitag vor dem Urteil, für ihn sei die „Wahrheit“ über das Attentat wichtig. Dagegen habe das Urteil eine für ihn „eine nachrangige Bedeutung“. Buback hatte Becker nicht nur verdächtigt, die Todesschützin gewesen zu sein, wofür der Strafsenat keine Anhaltspunkte fand. Buback hatte auch die These vertreten, Verfassungsschutz oder Geheimdienste hätten eine „schützende Hand“ über Becker gehalten, um sie vor einer Strafverfolgung zu schützen. Für diese Behauptung gebe es nach der Beweisaufnahme jedoch „keinerlei Basis“, sagte Wieland. An Buback gerichtet sagte Wieland: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vermischt.“ dapd (Politik/Politik)
Die Entscheidung zum Buback-Attentat mitbestimmt
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen