Luxemburg (dapd). Im jahrzehntelangen Fluglärmstreit mit der Schweiz hat Deutschland einen Sieg errungen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass die von der Bundesregierung erlassenen Überflugbegrenzungen für Verbindungen zum Flughafen Zürich rechtens sind. Die Schweiz hatte sich erst bei der EU-Kommission und schließlich beim EU-Gericht in Luxemburg dagegen gewehrt. „Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof das Rechtsmittel der Schweiz zurück“, teilte der EuGH nun mit. Seit 2003 darf das deutsche Hoheitsgebiet nahe der schweizerischen Grenze an Wochentagen nicht zwischen 21 Uhr und 7 Uhr, und an Wochenenden und Feiertagen nicht zwischen 20 Uhr und 9 Uhr in geringer Höhe überflogen werden. Dabei handele es sich nicht um ein generelles Durchflugverbot, sondern eine bloße Änderung der Flugwege, begründeten die Richter. Es liege auch keine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in der EU vor, weil diese nicht für die Schweiz gelte. dapd (Politik/Politik)