Berlin (dapd). Die deutschen Ärzte lehnen eine Lockerung des Sterbehilfeverbots weiter ab. Mit dem Entwurf der Bundesregierung, der eine Straffreiheit für Angehörige oder nahestehende Personen bei der Sterbehilfe vorsieht, werde ein falsches Signal gesetzt, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag in einer Anhörung des Ethikrates in Berlin. Die Schwelle zum Suizid dürfe nicht herabgesetzt werden. Montgomery befürchtet zudem eine Zerstörung des Arztbildes, wenn die ärztliche Assistenz zum Suizid erlaubt würde. Dem widersprach das Vorstandsmitglied der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, Marion Schafroth. Die Bundesregierung will den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch schaffen, um die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ zu verbieten, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Gemeint sind damit Vereine, bei denen Menschen, die sterben wollen, gegen Geld Unterstützung dazu bekommen. Enge Angehörige oder Freunde – auch wenn sie Ärzte sind – sollen hingegen nicht dafür belangt werden können, wenn sie den Betroffenen dabei unterstützen. Ärzte befürchten „Gesinnungsgerichtshöfe“ Während das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe von den Ärzten begrüßt wird, lehnt Montgomery den ergänzenden Passus ab. Der Begriff der nahestehenden Person, wie er im Gesetzentwurf auftaucht, könne auch auf langjährige Hausärzte und Pfleger ausgedehnt werden. Eine solche Beziehung sei jedoch schwer zu überprüfen. „Wir wollen bei den Ärztekammern keine Gefühls- und Gesinnungsgerichtshöfe einrichten“, sagte Montgomery. Eine ärztlich assistierte Beihilfe zum Suizid sei generell abzulehnen. Dies gelte auch für jede Art der organisierten Sterbehilfe. Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in persönliche Verantwortung und Entscheidung der Ärzte. Schafroth wies jedoch Befürchtungen Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das ärztliche Berufsethos zerstören würde. „Sterbehilfe kann der letzte, von Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein. Ein Akt von größter Humanität“, sagte Schafroth, die selbst Medizinerin ist. Ähnlich äußerte sich die Medizinethikerin Brigitte Tag von der Universität Zürich. Es gebe in keiner Weise Anhaltspunkte, dass Ärzte durch das Verabreichen tödlicher Medikamente in ihrem Berufsethos „verbogen“ würden. Bei Unklarheiten würden diese regelmäßig Rückfrage bei den verschiedenen Ethikkommissionen halten. Exit verweist auf strenge Kriterien Schafroth verwies darauf, dass Exit strenge Kriterien festgelegt habe, unter denen der Verein Sterbehilfe leiste. Zunächst würden ärztliche Zeugnisse eingeholt und intensive Gespräche mit den Patienten geführt, in denen auch Alternativen zum Selbstmord aufgezeigt würde. Die Urteils- und Handlungsfähigkeit des Patienten, der unter einer unheilbaren Erkrankung oder unzumutbaren Behinderung leide, müsse sichergestellt sein. Jeder Todesfall werde von den Behörden untersucht. In den rund 3.000 Fällen, in denen Exit seit seiner Gründung vor 30 Jahren Sterbehilfe geleistet habe, sei es nie zu einer Verurteilung des Begleiters oder der Organisation gekommen. Bislang ist Sterbehilfe in der Schweiz straffrei, wenn sie nicht aus „selbstsüchtigen“ Motiven angeboten wird. Eine Präzisierung des entsprechenden Artikels 115 des Strafgesetzbuches wurde im vergangenen Jahr vom Bundesrat abgelehnt, weil sich kein Konsens darüber erzielen ließ. (Der Gesetzenwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/dYBPJK ; Homepage von Exit: http://www.exit.ch/ ) dapd (Politik/Politik)
Deutsche Ärzte bekräftigen Ablehnung der Sterbehilfe
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Peer-Michael Preß
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