Leipzig/Berlin (dapd). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für den Bau der Berliner Autobahn 100 zwischen dem Dreieck Neukölln und dem Treptower Park freigemacht. Die Richter wiesen am Mittwoch in Leipzig Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Bauwerk im Wesentlichen zurück. Damit kann der 16. Bauabschnitt der A 100 in Angriff genommen werden. Der Senat unter Vorsitz von Wolfgang Bier machte dem Land lediglich mit Blick auf den Lärmschutz einige Auflagen. Diese waren jedoch schon bei der mündlichen Verhandlung Ende September besprochen worden. So müssen teilweise Schallschutzwände Vorrang vor passiven Vorkehrungen wie etwa dem Einbau von Schallschutzfenstern haben. Insgesamt zurückgewiesen wurde die Klage des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Berliner Bezirke seien nach der Verfassung des Landes nicht für die Planung zuständig, wie es Gemeinden in anderen Bundesländern sind, und deshalb nicht zur Klage befugt. Der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Karsten Sommer, erkannte trotz der weitgehenden Klageabweisung auch Erfolge für seine Mandanten. So würden zwei Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen nicht abgerissen, Gewerbebetriebe seien durch Änderungen im Planfeststellungsbeschluss in ihrer Existenz gesichert worden. dapd (Politik/Politik)