Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht prüft am 7. November in mündlicher Verhandlung, ob die gesetzliche Regelung zu den umstrittenen Urteilsabsprachen im Strafprozess mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat verhandelt über drei Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen, denen ein sogenannter Deal vorausging. Darunter versteht man eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem über das Ergebnis des Strafverfahrens. Die Zulässigkeit solcher Urteilsabsprachen wird seit rund 30 Jahren kontrovers diskutiert. Seit August 2009 sind die Voraussetzungen und Grenzen von Deals im Strafprozess gesetzlich geregelt. Die Karlsruher Richter prüfen, inwieweit solche Absprachen gegen das Recht von Angeklagten auf ein faires Verfahren und gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen können. dapd (Politik/Politik)
Bundesverfassungsgericht prüft den Deal im Strafprozess
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen