Berlin (dapd). Der Termin der Bundestagswahl rückt näher: Bis zum 17. Juni müssen sich Parteien und Vereinigungen beim Bundeswahlleiter melden, wenn sie bei der Wahl antreten wollen. Dies teilte der Sprecher des Bundeswahlleiters am Dienstag in Berlin mit. Bundeswahlleiter ist traditionell der Präsident des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, derzeit Roderich Egeler. Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten in Landesparlamenten oder im Bundestag vertreten sind, würden automatisch berücksichtigt und müssten nicht extra einen Antrag stellen, sagte der Sprecher weiter. Am 4. oder 5. Juli entscheidet der Bundeswahlausschuss im Bundestag öffentlich über die Zulassung. Vereinigungen und Parteien, die abgelehnt werden, können dann bis zum 9. Juli Einspruch einlegen, über den das Bundesverfassungsgericht bis zum 25. Juli entscheidet. Am Wahlabend selbst, am 22. September, rechnet das Team des Bundeswahlleiters ab 20.00 Uhr mit ersten Ergebnissen. Das vorläufige amtliche Endergebnis soll dann in der Nacht live verkündet werden. Bislang rechnet man in Wiesbaden nicht damit, dass es durch das neue Wahlrecht zu Verzögerungen kommt. Voraussichtlich über 600.000 ehrenamtliche Helfer werden am Wahltag in den Wahlbüros arbeiten, hieß es weiter. dapd (Politik/Politik)
Bundestagswahl: Bis zum 17. Juni müssen Anmeldungen eingehen
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Peer-Michael Preß
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