Berlin (dapd). Für die Haushaltsführung gelten künftig neben dem Grundgesetz auch europäische Regeln. Der Bundestag billigte am Dienstag ein Begleitgesetz zur Umsetzung des europäischen Fiskalpakts. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass das strukturelle Defizit im Gesamtstaat nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen darf. Der schon bestehende Stabilitätsrat, ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen, soll dies überwachen. Daneben gibt es im Grundgesetz bereits die Schuldenbremse. Sie sieht vor, dass ab 2016 die „strukturelle“, also nicht konjunkturbedingte Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des BIP nicht mehr überschreiten darf. Die Bundesländer dürfen ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte in der Debatte zuvor betont, die deutsche Schuldenbremse sei Vorbild für andere geworden. Sie könne also „nicht so dumm sein.“ Bundestag und Bundesrat hatten dem Fiskalpakt als solchem bereits Ende Juni zugestimmt. In dem jetzt gebilligten Begleitgesetz wird auch der Mechanismus für Sanktionszahlungen bei Verletzung des Fiskalpaktes gändert. Danach trägt der Bund etwaige Strafen bei Überschreiten der Defizitobergrenze bis einschließlich 2019 allein, auch wenn die Bundesländer für die Vertragsverletzung verantwortlich sind. dapd (Politik/Politik)
Bundestag billigt europäische Schuldenregel
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Peer-Michael Preß
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