Berlin (dapd). Mit einem ganzen Paket an Maßnahmen will die Bundesregierung Verbraucher besser vor Übervorteilung schützen. So sieht der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, die Kosten für die erste Abmahnung eines privaten Nutzers regelmäßig auf 155,30 Euro zu deckeln. Damit sollen vor allem die Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet begrenzt werden. Die Obergrenze für Bußgelder bei unerlaubten Werbeanrufen wird von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht, wie das Bundesjustizministerium weiter mitteilte. Bei der Telefonwerbung wird zudem eine Gesetzeslücke geschlossen: Bislang wurde das Bußgeld nur fällig, wenn eine natürliche Person den unerwünschten Anruf tätigte. Künftig kann auch die Verwendung automatischer Anrufmaschinen geahndet werden. Auch können Unternehmen Bürger nicht mehr per Anruf zu Gewinnspielen überreden – künftig ist dafür die Textform vorgeschrieben. Bei diesen Verträgen wurden Verbrauchern oft langfristige kostspielige Verpflichtungen untergeschoben, ohne dass sie sich dessen bewusst waren. Darüber hinaus soll das neue Gesetz im Inkasso-Wesen für mehr Transparenz sorgen. Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Vertrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Schwarze Schafe schaden ganzen Branchen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, immer wieder beschwerten sich Bürger wegen Problemen mit Inkasso-Firmen, unerwünschter Telefonwerbung und horrender Abmahngebühren. Der Gesetzentwurf sei aber auch im Interesse der Wirtschaft: „Wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzen Branchen“, sagte die Justizministerin. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, Ziel des Gesetzespakets sei es, Betrügern und unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen. „In der Vergangenheit gab es immer wieder Bürgerbeschwerden über bestimmte Geschäftspraktiken, die man klar als Abzocke bezeichnen muss.“ Für die SPD-Bundestagsfraktion kündigten die Abgeordneten Marianne Schieder und Kerstin Tack an: „Wir werden in den weiteren parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass dem Abmahnwahn sowie der Abzocke durch unseriöse Inkassofirmen wirklich wirksam entgegengetreten werden kann und nicht nur wieder Lobbygruppen beruhigt werden.“ dapd (Politik/Politik)
Bundesregierung will Verbraucher besser vor Abzocke schützen
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Peer-Michael Preß
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