Berlin/Passau (dapd). Die Bundesregierung hält an der umstrittenen Forschung mit embryonalen Stammzellen fest. Das geht aus dem „Fünften Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung des Stammzellgesetzes“ hervor. Den Bericht verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Auch angesichts der neu verfügbaren reprogrammierten adulten Körperzellen in der Forschung werde „die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen erforderlich bleiben“, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Für Untersuchungen zu entwicklungsbiologischen Fragestellungen bleibe die Forschung mit embryonalen Stammzellen „weiterhin unabdingbar“. Der Bericht weise für den Zeitraum von Anfang 2010 bis Ende 2011 insgesamt 69 genehmigte Anträge auf Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen aus, berichtete die „Passauer Neuen Presse“. Für die Stammzellen gelten in Deutschland strenge Voraussetzungen. Sie dürfen lediglich für hochrangige Forschungsziele verwendet werden und auch nur, wenn sie vor dem 1. Mai 2007 im Ausland gewonnen wurden. Denn das Embryonenschutzgesetz stellt die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland unter Strafe. Das Bundesgesundheitsministerium berichtete, es hätten Zellmodelle aus humanen embryonalen Stammzellen für degenerative Erkrankungen wie Chorea Huntington – früher Veitstanz genannt – entwickelt werden können. An diesen Modellen könnten künftig sowohl die Krankheitsentstehung als auch Wirkstoffentwicklungen erforscht werden. „Dies scheint der erste Bereich zu sein, in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten“, erklärte das Ministerium. dapd (Politik/Politik)
Bundesregierung hält an Stammzellforschung fest
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Peer-Michael Preß
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