Berlin (dapd). Die Länder wollen tierquälerische Rodeos verbieten. Den Unterleib einschnürende Flankengurte und Sporen seien für Bullen und Pferde mit vermeidbaren Schmerzen verbunden und daher gesetzlich zu untersagen, erklärte der Bundesrat am Freitag. Darüber hinaus forderte die Länderkammer noch eine Palette von Änderungen am geplanten neuen Tierschutzgesetz. Ein zentraler Punkt darin ist, das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung ab 2017 zu verbieten. Die Bundesregierung will mit der Novelle eine europäische Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren umsetzen und zugleich den Tierschutz in Deutschland verbessern. Außerdem sollen zwei Forderungen der Länder aufgegriffen werden: das Verbot, Pferden Zuchtzeichen auf die Oberschenkel zu brennen, und ein Haltungsverbot für bestimmte Wildtiere im Zirkus. Der Gesetzentwurf ergänzt auch das bereits bestehende Verbot von Qualzuchten. Darunter versteht man, bei der Züchtung bestimmte Rassemerkmale zu dulden oder sogar zu fördern, die den Tieren Schmerzen bereiten – nur weil Menschen diese Merkmale schick finden. Die Länder plädieren darüber hinaus für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung – mit einer Übergangsphase für bestehende Betriebe von zehn Jahren. Auch soll das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke verboten werden. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat will Rodeos verbieten
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Peer-Michael Preß
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