Berlin (dapd). Die Länder wollen ein beschränktes Haftungsrisiko für Betreiber von mobilen Internetzugängen durchsetzen. Da der Bedarf an WLAN-Zugängen steigt, forderte der Bundesrat am Freitag die Bundesregierung auf, zu klären, wie WLAN-Betreiber Haftungs- und Abmahnungsrisiken vermeiden können. Die Gewerkschaft der Polizei warnte dagegen vor einem unkontrollierten Zugang zu öffentlichen Drahtlos-Netzen. Bislang müssen beispielsweise Wirte hohe Strafen zahlen, wenn ein Gast den WLAN-Zugang eines Restaurants missbraucht, um illegal Daten ins Internet zu stellen oder herunterzuladen. Nach bisheriger Rechtsprechung kann der Wirt als sogenannter Störer belangt werden, wenn ein Dritter über seine Netzverbindung Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Auf Antrag der Länder Berlin und Hamburg erklärte der Bundesrat, mit einer rechtlichen Klarstellungen könne der Ausbau der WLAN-Angebote beschleunigt werden. Berlin will beispielsweise den Aufbau kostenfreier WLAN-Netze in der Stadt vorantreiben. Die Gewerkschaft der Polizei sieht solche Pläne kritisch. Öffentliche WLAN-Zugänge dürften kein Einfallstor für anonyme Kriminalität im Internet werden, warnte die Gewerkschaft. Ihr Vorsitzender Bernhard Witthaut forderte, dass auch bei freiem WLAN-Zugang immer nachvollziehbar sein müsse, wer das Angebot nutze. Sonst seien den Sicherheitsbehörden die Augen verbunden. Eine solche Kontrolle der Nutzer lehnen beispielsweise Netzaktivisten ab. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Anregung der Länder aufgreift oder nicht. (Länderantrag im Internet: http://url.dapd.de/CDRkXH ) dapd (Politik/Politik)
Bundesrat will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränken
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Peer-Michael Preß
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