Berlin (dapd-nrd). Die Länder wollen ein beschränktes Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber durchsetzen. Da der Bedarf an mobilen Internetzugängen steigt, forderte der Bundesrat am Freitag die Bundesregierung auf, zu klären, welche Vorkehrungen WLAN-Betreiber treffen müssen, um diesen Service ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben zu können. Denn bislang müssen beispielsweise Wirte hohe Strafen zahlen, wenn ein Gast den WLAN-Zugang eines Restaurants missbraucht, um illegal Daten ins Internet zu stellen. Nach bisheriger Rechtsprechung kann der Wirt als sogenannter Mitstörer belangt werden, wenn ein Dritter über seine Netzverbindung Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Auf Antrag der Länder Berlin und Hamburg erklärte der Bundesrat, mit rechtlichen Klarstellungen könne der Ausbau der WLAN-Angebote beschleunigt werden. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Anregung der Länder aufgreift oder nicht. (Länderantrag im Internet: http://url.dapd.de/CDRkXH ) dapd (Politik/Politik)
Bundesrat will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränken
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Peer-Michael Preß
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