Berlin (dapd). Die Länder sind sich beim Thema Sterbehilfe noch immer nicht einig. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz scheiterte am Freitag mit dem Vorstoß, nur die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Die Länder fanden aber auch keine gemeinsame Haltung zu einem Entwurf der Bundesregierung. Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte das Bundeskabinett vorgeschlagen, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre danach künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Aber auch die organisierte Vermittlung von Sterbehilfe im Ausland würde bestraft. Dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU) geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er will nicht nur die gewerbsmäßige, sondern allgemein die organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellen. Gefährliche Spielräume Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nannte die von Niedersachsen geforderte Erweiterung überlegenswert. Denn den „Tod als Geschäftsidee“ mit einer jederzeit bereitgestellten Dienstleistung dürfe es in Deutschland nicht geben. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), räumte ein, dass es sich um eine schwierige Thematik handele. Die Länderkammer habe sich seit 2006 nicht auf einen Entwurf einigen können. Die Bundesregierung wolle Sterbehilfe unter Strafe stellen, wenn sie gewerbsmäßig – also mit Gewinnabsicht und wiederholt – angeboten werde. Am Freitag diskutierten die Länder erstmals über den Entwurf der Regierung. Die abschließende Beratung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Patientenschützer lehnen die Pläne der Bundesregierung ab. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Eugen Brysch, Stiftungsvorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, der Entwurf eröffne Spielräume, „die hochgradig gefährlich sind“. Faktisch gebe es damit einen Freifahrtschein für alle Einrichtungen, die eine organisierte Möglichkeit zur leichten Verfügung der Selbsttötung anbieten würden. Wenn jedoch der Suizid als ultimative Lösung für Leidende legitimiert würde, ginge die bisherige Hilfeleistungsethik verloren. „Bisher waren sich in Deutschland alle einig, dass Selbsttötung nicht Sterbebegleitung ist“, meinte Brysch. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer
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Peer-Michael Preß
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