Berlin (dapd). Kriminelle Jugendliche sollen künftig mit einem „Warnschussarrest“ von weiteren Straftaten abgeschreckt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, das den Richtern die Möglichkeit gibt, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zusätzlich bis zu vier Wochen Jugendarrest zu verhängen. Das Gesetz hat aber eine Vorlaufzeit. Der Warnschussarrest kann somit erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes verhängt werden. Mit der neuen Regelung wird auch das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 bis 21 Jahren heraufgesetzt: Falls eine besondere Schwere der Tat festgestellt wird, können sie zu maximal 15 statt bisher 10 Jahren Haft verurteilt werden. (Informationen des Bundesjustizministeriums zum Warnschussarrest: http://url.dapd.de/h47GPI ) dapd (Politik/Politik)
Bundesrat billigt Warnschussarrest für jugendliche Straftäter
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Peer-Michael Preß
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