Berlin (dapd). Der Bundesrat hat am Freitag 25 Gesetze gebilligt, aber das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Die Länder akzeptierten höhere Verdienstgrenzen für Minijobs und niedrigere Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grünes Licht in der Länderkammer erhielten auch Maßnahmen für mehr Transparenz an der Tankstelle, für Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen und Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge. Die wichtigsten Beschlüsse des Bundesrats: – STEUERABKOMMEN VORERST GESCHEITERT: Die Länderkammer lehnte den Vertrag mit der Schweiz ab, der am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte an, im Vermittlungsausschuss weiterverhandeln zu wollen. Das geplante Abkommen sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben gegenüber den Behörden anonym. Auf künftige Kapitalerträge sollen wie in Deutschland gut 26 Prozent fällig werden. – MINIJOBS: Minijobber dürfen ab dem kommenden Jahr 50 Euro mehr monatlich abgabenfrei verdienen. Ab Januar gelten Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 450 Euro als geringfügig. Minijobs werden zudem standardmäßig rentenversichert sein. Wer – wie bisher üblich – rentenversicherungsfrei arbeiten will, muss dies explizit beantragen. Derzeit haben nach Angaben der Bundesregierung 7,4 Millionen Bürger in Deutschland einen Minijob. – RENTENBEITRÄGE: Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr deutlich weniger für ihre gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Der Beitragssatz sinkt ab Januar von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Nach Berechnungen des Haushaltsausschusses des Bundestags werden die Arbeitnehmer damit um rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken um denselben Betrag. Der Beitragssatz rutscht damit auf den niedrigsten Stand seit 1996. – SICHERUNGSVERWAHRUNG: Der Bundesrat billigte eine Neuregelung. Sie soll sicherstellen, dass gefährliche Kriminelle in Sicherungsverwahrung anders untergebracht und behandelt werden als Strafgefangene. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt. Nun sind die Länder am Zug: Sie müssen sich jetzt um die konkrete Umsetzung der neuen Vorgaben kümmern. – JAHRESSTEUERGESETZ VORERST GESCHEITERT: Da im Gesetz enthaltene Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, muss die Bundesregierung jetzt entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss einschaltet. Von der SPD und den Grünen regierte Länder hatten unter anderem eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft im Steuerrecht mit der Ehe gefordert, was in dem Entwurf nicht vorgesehen ist. Das Jahressteuergesetz soll das Steuerrecht an europäische Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung anpassen. – KARTELLAMTSBESCHLUSS NACHBESSERN: Für die Fusionskontrolle der gesetzlichen Krankenkassen ist nach Ansicht der Länder nicht das Bundeskartellamt zuständig. Sie verwiesen deshalb die geplante Neuregelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Vermittlungsausschuss. Denn das geplante Verbot der engen Zusammenarbeit der Krankenkassen untereinander widerspreche den Zielvorgaben des Sozialgesetzbuches, das eine solche Zusammenarbeit im Interesse der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit gerade vorsehe. – AUSLANDSEINSÄTZE: Die Bundeswehr erhält eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu. Sie wird künftig für alle Straftaten von deutschen Soldaten im Auslandseinsatz zuständig sein. Bislang liegt die oberste Zuständigkeit für solche Straftaten offiziell am Sitz des Einsatzführungskommandos in Potsdam. Die dortige Staatsanwaltschaft gab dann den zu untersuchenden Vorfall in Afghanistan oder auf dem Balkan an die Strafverfolgungsbehörde am Wohnort der betroffenen Soldaten ab. – LUFTVERKEHRSSTEUER STREICHEN: Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Abschaffung dieser Steuer vorzulegen. Die Steuer wurde Anfang 2011 als Teil eines Sparprogramms für den Bundeshaushalt eingeführt. Die Branche fühlt sich dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt. – PREISTRANSPARENZ AN DER TANKSTELLE: Es werden Markttransparenzstellen mit der Befugnis eingerichtet, alle relevanten Daten aus dem Handel mit Elektrizität, Gas, Benzin und Diesel zentral zu sammeln und auszuwerten. Zudem verpflichtet es die Tankstellenbetreiber, der neuen Transparenzstelle für Kraftstoffe in Echtzeit jede Änderung der Kraftstoffpreise zu übermitteln. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat billigt 25 Gesetze
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen