Erfurt (dapd-nrw). Die Verhandlung um das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen wird nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt wahrscheinlich eine „richtungsweisende Zwischenetappe“ sein. Es würden „eine ganze Reihe deliktischer, aber vor allem verfassungsrechtlicher Fragen aufgeworfen“, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt am Dienstag. „Möglicherweise endet die Wegstrecke nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg.“ Vor Beginn der Verhandlung hatte der Präsident der Diakonie Deutschland, Johannes Stockmeier, nochmals betont, dass sich der sogenannte Dritte Weg bewährt habe. Nach Auffassung von ver.di-Chef Frank Bsirske fehlt es den Richtlinien der sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen jedoch an der Verbindlichkeit. Sie hätten nur Empfehlungscharakter. Dagegen könnten die Gewerkschaft Tarifverträge aushandeln, die für alle verbindlich seien. Das BAG entscheidet über die Zulässigkeit des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen. Die Gewerkschaften wollen das generelle Verbot von Arbeitskämpfen kippen. Eine Entscheidung wird am Nachmittag erwartet. dapd (Politik/Politik)