Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot in der Kirche

Bundesarbeitsgericht lockert Streikverbot in der Kirche Erfurt (dapd). Auch Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf Streik. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Die Richter wiesen damit eine Klage der evangelischen Kirche ab, die den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund verbieten wollte, in Betrieben der Diakonie zu Streiks aufzurufen. Allerdings lehnte das Gericht das von den Kirchen vertretene Modell zur Lösung von Arbeitskonflikten nicht grundsätzlich ab. Dieser sogenannte Dritte Weg schließt Streiks und Aussperrungen im Streit über Arbeitsbedingungen aus. Ein Streikverbot sei jedoch nur dann legitim, wenn die in den Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen verbindlich seien und die Gewerkschaften daran beteiligt würden, urteilte das Gericht. Sonst dürfe zu Streiks aufgerufen werden. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Erfurt. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und ver.di könnten sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend sei. Vertreter beider Seiten hatten zuvor angekündigt, im Falle einer Niederlage in Erfurt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Während Bsirske einen solchen Schritt ausschloss, will die Diakonie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits waren Warnstreiks, die ver.di und der Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisierten. Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm und den Arbeitsgericht Hamburg waren Anfang 2011 die Klagen der evangelischen Kirche abgewiesen worden. Nach Ansicht der Hammer Richter „rechtfertigt das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen jedenfalls keinen vollständigen Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich kirchlicher Einrichtungen“. Auch sei der „Dritte Weg“ nicht geeignet, „der Arbeitnehmerseite vergleichbare Chancen zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu vermitteln“, wie sie außerhalb der Kirche mit Tarifvertrag und Arbeitskampf zur Verfügung stünden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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