Karlsruhe (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen seien „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden, sagte er. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Köhler verwies darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. dapd (Politik/Politik)
Bundesanwaltschaft relativiert Bericht über NSU-Helfer-Netzwerk
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Peer-Michael Preß
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