Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Stromversorgung im Winter notfalls durch ein Gesetz sichern. Die angestrebte und wünschenswerte Lösung sei aber, die Versorgungssicherheit durch eine Selbstverpflichtung der Kraftwerksbetreiber zu gewährleisten, sagte am Freitag in Berlin eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Die Bundesregierung sei jedoch „kurzfristig in der Lage, gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Versorgungssicherheit im Winter zu garantieren“, sagte sie und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte eine gesetzliche Regelung. VZBV-Experte Holger Krawinkel sagte, der Eingriff sei notwendig. Die Strommarkt-Liberalisierung habe sich als Irrweg erwiesen. „Nun muss die Regierung vor den physikalischen Realitäten kapitulieren und bereitet die Rückkehr in die staatliche Energieplanwirtschaft vor“, sagte er dem Blatt. Die Ministeriumssprecherin sagte weiter, über eine Selbstverpflichtung der Kraftwerksbetreiber führe das Wirtschaftsministerium derzeit Gespräche mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Parallel dazu habe die Bundesregierung allerdings Anfang der Woche Ressort-Gespräche zu gesetzgeberischen Maßnahmen eingeleitet. Dabei erarbeitete Texte seien noch keine Gesetzentwürfe, die in das parlamentarische Verfahren gingen. „Die Versorgungssicherheit hat für uns aber absolute Priorität“, sagte die Sprecherin. Deswegen könne die Bundesregierung auch kurzfristig per Gesetz reagieren. So komme etwa eine verbindliche Meldepflicht für die Stilllegung von Kraftwerken infrage, sagte die Sprecherin zudem. Dies solle dann den Übertragungs-Netzbetreibern und der Bundesnetz-Agentur ausreichend Planungssicherheit geben. Zudem gehe es um die gesetzliche Möglichkeit, eine endgültige Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke bei Gefährdung der Versorgungssicherheit zu verhindern. Dies könne gegen Entschädigung erfolgen. In Frage komme auch eine gesetzliche Absicherung der Belieferung systemrelevanter Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen. Alle Maßnahmen könnten notfalls in die bereits laufende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes einfließen. Verbraucherzentralen für gesetzliche Regelung Dem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge sieht der mögliche Gesetzesvorschlag vor, dass die Bundesnetzagentur bis März eine Liste systemrelevanter Kraftwerke erstellt. Stilllegungen dieser Kraftwerke sollen die Betreiber ein Jahr im Voraus mitteilen müssen. Der Regierung gehe es vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland mit einer Leistung von zusammen 3.900 Megawatt, hieß es. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angemessene Konditionen. Die Energiewirtschaft brauche zudem Planungs- und Investitionssicherheit und kein gesetzliches Provisorium, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. dapd (Politik/Politik)
Bund bereitet gesetzliche Sicherung der Stromversorgung vor
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Peer-Michael Preß
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