Berlin (dapd). Der mit dem Betreuungsgeld vorgesehene Bildungsbonus soll frühestens vom 14. Lebensjahr des Kindes an ausgezahlt werden. Dies geht nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagausgabe) aus den Eckpunkten für das Bildungssparen beim Betreuungsgeld hervor, auf die sich die Bundesregierung geeinigt habe. Vorgesehen ist danach ein Bonus von 15 Euro im Monat, wenn das Betreuungsgeld nicht bar ausgezahlt, sondern für die Ausbildung des Kindes angespart wird. Das umstrittene Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Monat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Betreuungsgeld wird vom 1. August an gezahlt, doch eine gesetzliche Regelung der angekündigten Bildungskomponente fehlte bisher noch. Wie die Zeitung unter Berufung auf die Eckpunkte der Regierung schreibt, ist jetzt eine Auszahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vorgesehen, ohne dass ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Darüber hinaus werde es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des gesamten eingezahlten Betreuungsgeldes inklusive Bonus geben. Voraussetzung dafür soll aber ein Nachweis sein, dass das Geld zu Bildungszwecken verwendet werde. Die Bildungskomponente kann den Eckpunkten zufolge sowohl über neu abgeschlossene als auch über laufende Spar- und Versicherungsverträge genutzt werden können, heißt es weiter. Eine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen ist nicht geplant. dapd (Politik/Politik)
Betreuungsgeld: Regierung laut Zeitung einig beim Bildungssparen
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Peer-Michael Preß
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