Berlin (dapd). Ab August 2013 bekommen Eltern Betreuungsgeld, wenn sie sich selbst um ihre Kleinkinder kümmern, statt sie in eine Krippe zu schicken. Der Bundesrat billigte am Freitag das lange umstrittene Gesetz der schwarz-gelben Koalition. SPD und Grüne haben Klage dagegen angekündigt. Bereits am Freitag teilte der Senat des SPD-geführten Hamburgs mit, eine Verfassungsklage vorzubereiten. Das auf besonderen Wunsch der CSU eingeführte Betreuungsgeld wird ab 1. August 2013 gezahlt. Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich bekommen. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Die Hamburger Sozialbehörde beauftragte zwei Professoren der Helmut-Schmidt-Universität und der Universität Hamburg damit, die Klage gegen das Betreuungsgeld vorzubereiten und den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten, wie eine Sprecherin mitteilte. „Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild. Es hält vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien aus den Kitas fern“, sagte der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). Der Senat klagt, weil er den Bund nicht für zuständig hält. Haderthauer lobt Wahlmöglichkeit Im Bundesrat nannte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Betreuungsgeld sozial- und bildungspolitisch verfehlt. „Es ist integrationspolitisch und gleichstellungspolitisch völlig fehlgeleitet, und es ist wirtschafts- und finanzpolitisch unvernünftig.“ In Nordrhein-Westfalen werde die neue Leistung für Eltern 270 Millionen Euro kosten. Damit könnten 27.000 neue Betreuungsplätze finanziert werden. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hielt dagegen: „Wir wollen Eltern nichts vorschreiben, sondern unterschiedliche Optionen bieten.“ Das Betreuungsgeld ermögliche die freie Wahl zwischen den Betreuungsformen. „Ein Krippenplatz entspricht einem Sachwert von 1.000 Euro im Monat“, sagte die CSU-Politikerin. Eltern bekämen dagegen bislang kein Geld für ihre eigene Betreuungsleistungen. Treibende Kraft hinter der von Kritikern als „Herdprämie“ verrissenen Leistung war die CSU und der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber. Eltern von Ein- und Zweijährigen sollen Geld für Kinder bekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld hatte die schwarz-gelbe Koalition 2009 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die CSU pochte im November 2011 erneut darauf, CDU und FDP gaben zögerlich nach. dapd (Politik/Politik)
Betreuungsgeld nimmt letzte parlamentarische Hürde
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen