Berlin (dapd). Die rituelle Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens bleibt in Deutschland auch weiterhin straffrei. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat dazu ein Gesetz. Es stellt klar, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne an der Vorhaut beschneiden zu lassen, wenn der Eingriff den Regeln der ärztlichen Kunst folgt. Die Beschneidung muss fachgerecht sein. Schmerzen müssen möglichst effektiv behandelt werden. Die Regelung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Auslöser der Diskussion über die Beschneidung war ein Gerichtsurteil, wonach die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist. Das hatte in der jüdischen und islamischen Welt für heftige Empörung gesorgt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Damit ist die wichtigste gesellschaftspolitische Debatte des Jahres 2012 zu einem guten Abschluss gekommen.“ Das Gesetz aus dem Bundesjustizministerium sei unverändert und mit großer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat angenommen worden. „Es ist gut, wenn die Religionsgemeinschaften nach einem sicherlich aufwühlenden Sommer nun mit dem Gefühl in das Jahr 2013 gehen können, in Deutschland willkommen zu sein.“ dapd (Politik/Politik)
Beschneidung bleibt in Deutschland erlaubt
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Peer-Michael Preß
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