Heidelberg (dapd). Generalbundesanwalt Harald Range sieht in der Behandlung gefährlicher Straftäter eine Alternative, wenn keine Sicherungsverwahrung verhängt werden kann. Auf einer Fachtagung in Heidelberg sagte Range am Donnerstag, Täterbehandlung könne dem Opferschutz dienen und eine Alternative sein, wenn eine Sicherungsverwahrung nicht in Betracht komme. Vor rund 200 Teilnehmern berichtete Range vom Fall eines Gewalttäters, der aus Frauenhass auf Volksfesten seine Opfer suchte und schwer verletzte. Er wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte in einer neueren Entscheidung die Sicherungsverwahrung ab. In solchen Fällen könne eine Täterbehandlung im Strafvollzug eine Maßnahme zum Schutz potenzieller Opfer sein, sagte Range auf der Veranstaltung der Behandlungsinitiative Opferschutz (Bios). Der Verein organisiert seit vier Jahren Therapieangebote für Gewalt- und Sexualstraftäter in Baden-Württemberg. Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Kanton Zürich, berichtete von einer Senkung des Rückfallrisikos von 30 bis 50 Prozent bei gezielter Behandlung. Laut Urbaniok sind allerdings rund 20 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter nicht therapierbar. Bei dieser Gruppe sei die Sicherungsverwahrung unausweichlich. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Axel Boetticher, kritisierte, dass in Strafprozessen nur kranke und eingeschränkt schuldfähige Straftäter begutachtet würden. Da psychisch gestörte Angeklagte als schuldfähig gelten, werde bei ihnen weder eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt noch mit der Verurteilung eine Therapie angeordnet. Boetticher appellierte an den Gesetzgeber, bei der aktuellen Reform der Sicherungsverwahrung die gesetzlichen Vorschriften zu ändern. dapd (Politik/Politik)
Behandlung von Straftätern als Alternative zur Sicherungsverwahrung
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Peer-Michael Preß
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