München/Wiesbaden/Stuttgart (dapd-bwb). Bayern und Hessen haben wie angedroht Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte am Montag in München, der Freistaat wolle zwar weiter Solidarität zeigen. Die gegenwärtige Regelung sei aber ungerecht und leistungsfeindlich. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) betonte in Wiesbaden, es sei nicht länger hinnehmbar, dass nur 3 Geberländer 13 Nehmerländer mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Ein solches System könne nicht richtig sein. Es sei aber „Unsinn“ zu behaupten, mit der Klage sei die Verhandlungstür mit den Nehmerländern zugeschlagen. Seehofer versicherte, er habe sich bereits ernsthaft um eine Verhandlungslösung bemüht. Dieser Versuch sei aber wegen der Haltung der Nehmerländer gescheitert. Der CSU-Chef fügte mit Blick auf das dritte Geberland Baden-Württemberg hinzu, es sei „blauäugig“, weiter auf Verhandlungen zu setzen. Bayern erwarte nun vom Bundesverfassungsgericht „Minderheitenschutz“ für die Steuerzahler im Freistaat. Es müsse für einen Länderfinanzausgleich gesorgt werden, der eigene Anstrengungen belohne und Nichtstun bestrafe. Seehofer spricht von einem „Akt der politischen Notwehr“ Seehofer fügte hinzu, die Klage sei ein „Akt der politischen Notwehr“. Es würde nach seinen Worten an „Untreue“ gegenüber den bayerischen Steuerzahlern grenzen, wenn die Staatsregierung auf den Gang nach Karlsruhe verzichten würde. In der Klageschrift wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Bouffier sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Wann der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Klage entscheiden wird, ist offen. Ein Gerichtssprecher sagte auf dapd-Anfrage in Karlsruhe, der Zeitpunkt sei „derzeit nicht absehbar“. Berichterstatterin des Gerichts in der Sache wird den Angaben zufolge Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff sein, die seit 2002 Mitglied des Zweiten Senats ist. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind die drei verbliebenen Geberländer. Größter Zahler ist Bayern, das vergangenes Jahr 3,9 Milliarden Euro in den Finanzausgleich überwies. Baden-Württemberg zahlte 2,7 Milliarden Euro, Hessen gut 1,3 Milliarden Euro. Ziel des Länderfinanzausgleichs ist es, in allen Ländern im Bundesgebiet einheitliche Lebensverhältnisse zu bewahren. Dies ist in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegt. Die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion forderte von der grün-roten Landesregierung in Stuttgart eine Beteiligung an der Klage gegen den Länderfinanzausgleich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanzminister Nils Schmid (SPD) müssten zum Wohle Baden-Württembergs ein klares Signal zu setzen und Bayern sowie Hessen unterstützen, sagte der CDU-Fraktionschef Peter Hauk. dapd (Politik/Politik)
Bayern und Hessen reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen