Berlin (dapd). Schuldenfalle Krankenversicherung: Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, muss derzeit einen Säumniszuschlag von 5 Prozent pro Monat oder 60 Prozent pro Jahr berappen. Die Bundesregierung will gesetzlich Krankenversicherte in einer finanziellen Notlage jetzt besser davor schützen, immer mehr Schulden anzuhäufen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Zinsen auf ein Prozent des rückständigen Betrages pro Monat begrenzt. Für privat Krankenversicherte ist ein „Notlagentarif“ geplant. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, es gehe darum, gesetzlich Versicherte vor „Wucherzinsen“ zu schützen. Ein Säumniszuschlag von zwölf Prozent pro Jahr sei ein „vernünftiges Maß“ und biete immer noch einen ausreichenden Anreiz, die Versicherungsbeiträge zu bezahlen, erläuterte der Minister. GKV-Spitzenverband zeigt sich erleichtert Bahr erklärte, das „geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen“. Der Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) , Florian Lanz, sagte der Nachrichtenagentur dapd, nun würden „die Verhältnisse gerade gerückt und wir sind froh, dass die gesetzliche Vorgabe zu solchen Extremzinsen korrigiert werden soll“. Eine Versicherungspflicht gilt in der GKV seit April 2007 und in der privaten Krankenversicherung (PKV) seit Januar 2009. Eine Kündigung säumiger Versicherter ist damit nicht mehr möglich. In der Folge sind sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten, die ihre Beiträge nicht zahlen, zum Teil erhebliche Beitragsrückstände entstanden. Laut Gesundheitsministerium schulden bei der PKV 146.000 Versicherte Beiträge, bei der GKV rund 100.000. Laut GKV-Spitzenverband kann nicht konkret gesagt werden, wie viele Versicherte betroffen sind. Allein in der GKV sind Beitragsrückstände von rund 2,2 Milliarden Euro aufgelaufen. Ärztliche Versorgung nur bei akuten Schmerzen Der in der PKV vorgesehene „Notlagentarif“ für Prämienschuldner soll rund 100 Euro im Monat kosten. Dieser umfasst eine ärztliche Versorgung nur noch bei akuten Schmerzen oder bei Schwangerschaft. Gerade für viele kleine Selbstständige, die in einen vorübergehenden finanziellen Engpass geraten seien, sei dies eine wichtige Perspektive, erklärte der Minister. Nach Zahlung der ausstehenden Beiträge könnten Betroffene wieder in ihre ursprünglichen Tarife zurückkehren. Das Gesetz soll noch bis zur Sommerpause im Parlament beschlossen werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. SPD kritisiert „Flickschusterei“ SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis sagte, Bahrs Pläne lösten nicht das Problem, dass immer mehr Menschen ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen könnten. Der „Notlagentarif“ sei „ein Schonprogramm für die PKV“. Mattheis kritisierte, es sei völlig unklar, ob beispielsweise chronisch Kranke damit weiterhin gut versorgt sind. Bahr betreibe mit seinem Vorhaben „Flickschusterei“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Bunge, bemängelte, die Regierung schaffe mit dem Gesetzentwurf die Versicherungspflicht für Privatversicherte faktisch ab. „Der Gesetzentwurf ist eine Einladung, Schulden in der PKV anzuhäufen, um dann in einen günstigen Notlagentarif zu kommen. Damit kommt die Bundesregierung den Forderungen der Privatversicherungswirtschaft nach. Die Folgekosten sind unabsehbar“, sagte Bunge. Bahr habe der Versicherungswirtschaft „mal wieder einen Gefallen getan und einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft ausgestellt“. Bestand der Beitragsrückstände befürchtet Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, sagte zwar, es sei richtig, dass die Regierung die hohen Zinsen bei Beitragsschulden begrenze. „Das Problem der Beitragsrückstände behebt es aber nicht.“ Die Beitragsschulden häuften sich unabhängig von der Zinshöhe Jahr für Jahr an. Diese Milliardenrückstände gehen auch zulasten der übrigen Beitragszahler. Die im Jahre 2007 eingeführte „Versicherungspflicht für alle“ sei eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Aufgabe, die jedoch auch vom Staat gegenfinanziert werden müsse. Kritik äußerte auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die geplante Zinsabsenkung für Krankenkassenschulden werde nicht dazu führen, dass die Leute korrekt bezahlen, sondern lediglich dazu, dass die Schulden künftig ein bisschen langsamer anwachsen, sagte die Referentin für Gesundheitspolitik beim vzbv, Susanne Mauersberg, der Tageszeitung „neues deutschland“ (Donnerstagausgabe). Allerdings machte Bahr in einer Pressekonferenz deutlich, dass er hoffe, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch eine Altschuldenregelung zu finden. Darüber solle mit PKV und GKV gesprochen werden. dapd (Politik/Politik)
Bahr will Krankenversicherte vor Überschuldung schützen
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Peer-Michael Preß
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