Meppen. Mit einstimmigem Beschluss hat der Ausschuss für Kreisentwicklung des Landkreises Emsland in der vergangenen Woche dem Vertragsabschluss zum Masterplan Ems 2050 zugestimmt. Das abschließende Votum gibt der Kreistag in seiner Sitzung am 9. März ab.
Der Ausschuss stimmte damit fraktionsübergreifend dem zwischen Bund, Land, den Landkreisen Emsland und Leer, der Stadt Emden, der Meyer Werft und den Umweltverbänden ausgehandelten Vertragswerk zu. „Wir haben uns in allen Verhandlungsrunden konstruktiv und mit dem Ziel, den Verhandlungen zum Erfolg zu verhelfen, eingebracht“, berichtete Landrat Reinhard Winter. Er machte in der Sitzung nochmals deutlich, dass für den Landkreis Emsland die Vereinbarung insbesondere im Hinblick auf die Standortsicherung der Meyer Werft von großer Bedeutung sei.
Diesen Aspekt greift der Masterplan Ems wie folgt auf: „Die Meyer Werft ist, als weltweit führendes Unternehmen des Kreuzfahrtschiffbaus, ein industrieller Schwerpunkt der Region. Dieser und seine Entwicklungsmöglichkeiten sind von wesentlicher Bedeutung für die regionale Wirtschaftsstruktur. Diese Bedeutung für die Region, Niedersachsen und das Bundesgebiet, insbesondere die Beschäftigungs- und Fiskaleffekte, werden anerkannt. In Anerkennung dessen ist es die Absicht, den Standort der Meyer Werft in Papenburg zu sichern“, heißt es wörtlich im Vertrag. Dazu zählt auch, die Überführungssicherheit von Kreuzfahrtschiffen der Werft zu gewährleisten. Für die dafür erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse hat der Landkreis Emsland in den vergangenen Jahren die Anträge gestellt und wird dies auch zukünftig tun.
Auch der Anspruch, die Ems als Naturraum zu erhalten, soll erfüllt werden. Besonders wichtig ist es den Schlickeintrag in den Fluss zu reduzieren. Hier sollen der Einbau einer Sohlschwelle, die Tidesteuerung mit dem Emssperrwerk und Tidespeicherbecken abschließend untersucht und ggf. auch in Kombination eingesetzt werden. Dem Vogelschutz wird ebenfalls besondere Aufmerksamkeit zukommen. In den nächsten Jahren sollen erhebliche Flächen für den Wiesenvogelschutz zur Verfügung gestellt werden.
Zuvor waren die Mitglieder des Kreisausschusses in der Sitzung am 26. Januar 2015 ausführlich über die Vertragsverhandlungen informiert worden. Der Ausschuss hatte den Landrat ermächtigt, den Vertragsentwurf unter Vorbehalt zu unterzeichnen. Letztes Wort hat nun der Kreistag.