Berlin (dapd). Asylbewerber bekommen ab sofort deutlich mehr Geld vom Staat. Die bislang sehr niedrigen Sätze verstoßen gegen die Menschenwürde und müssen deshalb sofort an das Hartz-IV-Niveau angeglichen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Asylbewerber bekommen zurzeit nur 224 Euro pro Monat, Hartz-IV-Bezieher hingegen 374 Euro. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof erklärte, die Geldleistung für Flüchtlinge sei offensichtlich unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen nicht angehoben wurde. Die Sätze seien nicht nachvollziehbar berechnet und nicht realitätsgerecht. Die Richter urteilten, dass das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt. Dieses Menschenrecht stehe Deutschen und Ausländern gleichermaßen zu. Der Gesetzgeber muss nun unverzüglich eine Neuregelung erlassen. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung in Kraft gesetzt, die ab sofort gilt. Danach erhält ein alleinlebender Erwachsener statt 224 nun 336 Euro und ein Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren 260 statt bisher 200 Euro. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend ab 2011, wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind. Die Flüchtlingsordanisation Pro Asyl begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse“, erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Er forderte, nun das komplette Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. „Die entwürdigende Praxis, Asylsuchende mit Lebensmittelpaketen und anderen Sachleistungen abzuspeisen, muss beendet werden. Auch dürfen Flüchtlinge nicht länger gezwungen werden, in Lagern zu leben.“ Das Asylbewerberleistungsgesetz stamme aus einer Zeit, in der es Handlungsmaxime war, Flüchtlinge um jeden Preis abzuschrecken, beklagte Burkhardt. „Wer diese Politik heute fortschreiben will, der demütigt Menschen, deren Schutzbedürftigkeit auf der Hand liegt – etwa Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Sudan, Somalia oder Eritrea.“ Der Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, Tom Koenigs, erklärte, das Urteil zeige erneut die „eklatanten Mängel der deutschen Flüchtlingspolitik“ auf. Die bisherigen Leistungen hätten Asylbewerbern kein menschenwürdiges Leben ermöglicht. „Ihre Menschenrechte auf Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe wurden verletzt. Vor allem die Verletzung von Kinderrechten war empörend.“ Nun sei die Bundesregierung gefordert, Asylbewerbern eine menschenwürdige Grundsicherung zu gewährleisten. Das Verfassungsgericht urteilte über Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. dapd (Politik/Politik)
Asylbewerber erhalten ab sofort mehr Geld vom Staat
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Peer-Michael Preß
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