Frankfurt/Main (dapd). Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wird in Deutschland verboten. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung (Samstagausgabe) berichtete vorab, CDU/CSU und FDP hätten sich auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Die Regelungen sollten Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden. „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser dem Blatt. Die Zeitung schrieb, die Koalition wolle jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt stellen: Sie muss erforderlich sein; außerdem darf kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Personalchefs dürften sich in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook nicht als angebliche Freunde eines Bewerbers in geschlossenen Bereichen umsehen. Eine heimliche Überwachung mit Video sei unzulässig. Ortungssysteme wie GPS oder biometrische Zugangskontrollen am Werkstor würden unter Einschränkungen erlaubt. Computerdaten wie Kontonummern dürften nur zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen abgeglichen werden. Den Arbeitgebern würden etliche Informations- und Löschungspflichten auferlegt. dapd (Politik/Politik)
Arbeitnehmer dürfen nicht mehr heimlich gefilmt werden
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen