Frankfurt/Main (dapd). Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wird in Deutschland verboten. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung (Samstagausgabe) berichtete vorab, CDU/CSU und FDP hätten sich auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Die Regelungen sollten Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden. „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser dem Blatt. Die Zeitung schrieb, die Koalition wolle jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt stellen: Sie muss erforderlich sein; außerdem darf kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Personalchefs dürften sich in sozialen Netzwerken wie Xing oder Facebook nicht als angebliche Freunde eines Bewerbers in geschlossenen Bereichen umsehen. Eine heimliche Überwachung mit Video sei unzulässig. Ortungssysteme wie GPS oder biometrische Zugangskontrollen am Werkstor würden unter Einschränkungen erlaubt. Computerdaten wie Kontonummern dürften nur zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen abgeglichen werden. Den Arbeitgebern würden etliche Informations- und Löschungspflichten auferlegt. dapd (Politik/Politik)