Berlin/Düsseldorf (dapd). Der mögliche Kauf einer CD mit Daten von Steuersündern lässt den Streit über das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz wieder aufflammen. Nordrhein-Westfalen hat einem Zeitungsbericht zufolge erneut einen Datenträger gekauft. Das Finanzministerium will das nicht bestätigen, doch Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD) verteidigt grundsätzlich den Kauf von CDs. Das Bundesfinanzministerium hält dagegen und wirbt für das Abkommen, das den Erwerb von Steuersünder-Daten überflüssig mache. Die Bundesregierung und die Länder streiten seit Monaten über das Abkommen mit der Schweiz, das Anfang 2013 in Kraft treten soll. Das geht nur, falls der Bundesrat dem Vertrag zustimmt. Bisher sperren sich aber die SPD-geführten Länder dagegen, weil sie finden, dass Steuersünder zu günstig davonkommen. Das Abkommen sieht vor, dass in der Schweiz angelegtes Schwarzgeld deutscher Steuerpflichtiger nachträglich mit 21 bis 41 Prozent besteuert wird. Im Gegenzug sind die Steuerhinterzieher vor strafrechtlicher Verfolgung sicher und bleiben gegenüber den deutschen Behörden anonym. Künftige Erträge, etwa Zinsen, sollen genauso besteuert werden wie in Deutschland. Nordrhein-Westfalen setzt vorerst aber weiterhin auf den Kauf von Daten-CDs, um Steuerhinterzieher zu finden. Wie die „Financial Times Deutschland“ berichtete, kaufte das Land für 3,5 Millionen Euro erneut einen Datenträger. Darauf seien die Namen und Kontoverbindungen von etwa 1.000 vermögenden Deutschen gespeichert. Die Daten stammten von der Züricher Dependance der Privatbank Coutts, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Das NRW-Finanzministerium wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. „Der Finanzverwaltung werden immer wieder Daten angeboten, die wir dann prüfen“, sagte Ministeriumssprecherin Ingrid Herden der Nachrichtenagentur dapd. Die Frage, ob die Steuerfahndung in Absprache mit dem Ministerium die CD gekauft hat, ließ sie offen. Ressortchef Walter-Borjans verteidigte allerdings grundsätzlich die Vorgehensweise. „Erkenntnisse auch aus dem Ankauf von CDs“ würden benötigt, „um Steuerhinterziehungen in gewaltigem Ausmaß auf die Spur zu kommen“, sagte er dapd. Der SPD-Politiker erneuerte seine Kritik an dem geplanten Abkommen mit der Schweiz. Es sei „so, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, für uns nicht zustimmungsfähig“. Da der Vertrag „ohne Zustimmung der rot-grün-geführten Länder“ nicht in Kraft treten könne, sei es „nur folgerichtig, dass wir uns nicht schon jetzt so verhalten, als ob das Abkommen bereits gelten würde“. Das Bundesfinanzministerium war nach eigenen Angaben nicht in den CD-Kauf involviert. In der Vergangenheit hatte der Bund ähnliche Ankäufe mehrmals mitfinanziert. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) hält den CD-Erwerb aber nicht für ein „dauerhaftes Modell“, um die Problematik zu lösen, wie ein Sprecher auf dapd-Anfrage sagte. „Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist der Kauf von Daten-CDs nicht mehr nötig, da bestehende Vermögenswerte in der Schweiz nachversteuert oder offen gelegt wurden und die künftige Besteuerung dieser Vermögenswerte flächendeckend auch ohne Ankauf von Steuerdaten sichergestellt werden kann“, führte er aus. (Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Steuerabkommen: http://url.dapd.de/0gXDn3 ) dapd (Politik/Politik)
Angeblicher CD-Kauf heizt Streit über Steuerabkommen an
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Peer-Michael Preß
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