Anfragen zur Platzvergabe im NSU-Prozess derzeit unerwünscht

Anfragen zur Platzvergabe im NSU-Prozess derzeit unerwünscht Karlsruhe/München (dapd). Das wegen der Platzvergabe beim NSU-Prozess in die Kritik geratene Oberlandesgericht (OLG) München zieht sich vorerst weiter zurück. „Bis auf Weiteres“ könne die OLG-Justizpressestelle Anfragen zum Akkreditierungsverfahren und zur Sitzplatzvergabe „weder schriftlich noch mündlich/telefonisch bearbeiten“, teilte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel am Donnerstag in München mit. Dies geschehe „nicht zuletzt im Hinblick auf die angekündigte Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang“. Bis zum Donnerstagnachmittag war zwar noch keine Verfassungsbeschwerde eines türkischsprachigen Mediums beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Doch „Sabah“, eine türkische Zeitung mit Sitz in Deutschland, hatte bereits am Mittwochabend im ZDF angekündigt, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Der Grund: Für den NSU-Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Ob dieses „Windhund“-Verfahren bei diesem weltweit beachteten Strafprozess mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss nun voraussichtlich Karlsruhe entscheiden. Die Begründung der türkischen Zeitung für ihre Verfassungsbeschwerde klang bisher noch sehr pauschal: Der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel sagte dem ZDF: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkisch-sprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Zulässige Verfassungsbeschwerde braucht rechtliche Substanz Die Verfassungsbeschwerde, die wohl mit einem Eilantrag verbunden sein wird, müsste jedoch über solche allgemeinen Formulierungen hinausgehen. Sie muss rechtliche „Substanz“ haben, um zulässig zu sein und Aussicht auf Erfolg zu haben. Es muss dargelegt werden, worin „im Einzelnen“ die Grundrechtsverletzung gesehen wird. Eine Verfassungsbeschwerde sollte sich auch mit der bisherigen Rechtsprechung auseinandersetzen – die im vorliegenden Fall im Grundsatz schon gefestigt ist. Weil es wohl um keine völlig neue Rechtsfrage geht, ist auch zu vermuten, dass sich beim Bundesverfassungsgericht eine aus lediglich drei Richtern bestehende Kammer des Ersten Senats mit dem Eilantrag und der Verfassungsbeschwerde befassen wird – und nicht der gesamte Senat aus acht Richtern. Als Berichterstatter zuständig wäre voraussichtlich der Verfassungsrichter Johannes Masing. In sein Dezernat fällt die Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG). Bei „neuen Entwicklungen“ geht das OLG an die Öffentlichkeit Aber nicht nur zum rechtlichen, sondern auch zum „tatsächlichen“ Streitfall muss eine Verfassungsbeschwerde „Stoff“ enthalten – also zur konkreten Art der Platzvergabe: Wann waren die Akkreditierungsbedingungen klar? Hat das OLG diese ausreichend kommuniziert? War grundsätzlich eine Chancengleichheit für alle Medien bei der Anmeldung gegeben? Hätte für türkische Medien ein eigener „Topf“ gebildet werden müssen? Das Bundesverfassungsgericht muss im Eilverfahren keine eigene Sachaufklärung betreiben. Daher benötigt es alle relevanten Unterlagen, um innerhalb weniger Tage und im Zuge einer „Folgenabwägung“ vorläufig entscheiden zu können, ob die erhobenen Rügen berechtigt sind. Denn auch das OLG sieht sich im Recht: Das Münchner Gericht betonte bereits am 26. März, dass die Akkreditierungsbedingungen, insbesondere die Berücksichtigung der Akkreditierungsgesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs, „von Anfang an klar“ und „allen Medien bekannt“ gewesen seien. Am Donnerstag teilte das OLG mit, es werde sich zu diesem Komplex erst wieder an die Öffentlichkeit wenden, sobald hierzu „neue Entwicklungen“ oder „Erkenntnisse“ vorlägen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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