Berlin/ Düsseldorf. Der Bundestag diskutiert heute den Regierungsentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz II. Aus Sicht des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) bringt das Gesetz kaum Entlastung für den Mittelstand. Dazu erklärt NRW-Landesgeschäftsführer Herbert Schulte vom BVMW:
„Beim Thema Bürokratieabbau geht der Bundesregierung sichtlich die Pust aus. Das Bürokratieentlastungsgesetz II bringt den mittelständischen Betrieben kaum Entlastung und klammert zentrale Probleme wie die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus. Eine spürbare Bürokratieentlastung angesichts überdurchschnittlich hoher Abgabenlasten wäre für die NRW-Wirtschaft ein Schritt heraus aus der Wachstumskrise. Zur Entlastung unserer Betriebe fordern wir daher die Abschaffung der Vorfälligkeitsregelung, die uns durch andauernde nachträgliche Korrekturen der Lohnabrechnungen Zeit und Geld kostet. Sinnvoll wäre es, Umsatzsteuerzahlungen sowie die Zahlung der Sozialabgaben zu harmonisieren und auf einen gemeinsamen Termin im jeweiligen Folgemonat zu legen. Die Korrektur der Vorfälligkeitsregelung wäre technisch leicht umsetzbar und ist angesichts der stabilen Lage unserer Sozialversicherungen längst überfällig. Der Mittelstand erwartet spürbare Bürokratieentlastungen und keine weiße Salbe in Form ambitionsloser Gesetzeswerke, die als Ersatz für greifbare Wirtschaftspolitik ungeeignet sind. Effiziente Verwaltungsstrukturen sind mehr als weiche Standortfaktoren. Sie beeinflussen ganz erheblich das Gründungsklima und die Investitionsbereitschaft in unserem Land, entlasten die Unternehmen und sichern Jobs und Wohlstand.“