Berlin (dapd). Union und Grüne halten einen eigenen Antrag des Bundestages zum Verbot der rechtsextremen NPD für möglich, knüpfen dies aber an bestimmte Voraussetzungen. Bisher haben nur die Länder über den Bundesrat beschlossen, nach dem 2003 gescheiterten Verfahren einen neuen Anlauf zu unternehmen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte am Wochenende dem SWR, er rechne mit einem Verbotsantrag des Parlaments. Allerdings gelte es, „ernsthaft zu überlegen, ob ein solches Verfahren zum Erfolg führen kann“. Das „politische Ziel, die Umtriebe der NPD zu verbieten“, halte er „für richtig und auch für berechtigt“, sagte der CDU-Politiker. Die oberste aller Tugenden sei jedoch Klugheit. Die Parlamentarier seien deshalb auf die Erkenntnisse von Bund und Ländern angewiesen, sagte Kauder mit Blick auf die umfangreiche Materialsammlung zur NPD, die in den vergangenen Monaten zusammengetragen wurde. Es müsse sich „jeder Kollege die Unterlagen selbst anschauen“. Kauder fügte hinzu, falls sich die Bundesregierung auch für einen Verbotsantrag entschiede, würde eine Mehrheit des Bundestages trotz bestehender Bedenken wohl auch diesen Weg gehen. Beweismaterial genau prüfen Große Bedenken gibt es auch nach wie vor bei der Grünen-Fraktion. Die von den Ländern und dem Bund erklärte Abschaltung der Informanten in der NPD müsse zweifelsfrei nachweisbar sein, forderte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast in der Zeitung „Die Welt“. Außerdem müsse das Material beweisen, dass von der NPD eine „konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung“ ausgehe. Dann habe ein neues Verbotsverfahren auch Aussicht auf Erfolg, sagte Künast und fügte an: „Wir werden das Material jetzt mit aller Sorgfalt prüfen.“ Wenn es dann Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag biete, „werden wir einen Verbotsantrag mittragen“. Antragsberechtigt sind Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. Der Bundesrat hatte am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen, einen Verbotsantrag zu stellen. Bis auf Hessen stimmten alle Länder dafür. Die Bundesregierung will erst im kommenden Jahr entscheiden, ob ein Antrag gestellt wird. Im Bundestag ist vor allem die FDP-Fraktion aus juristischen wie politischen Gründen gegen ein solches Verfahren. Das erste Verbotsverfahren war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil im Beweismaterial der Antragsteller auch Äußerungen von NPD-Mitgliedern zitiert wurden, die zugleich für den Verfassungsschutz arbeiteten. Die höchste Hürde steht in Straßburg Die rechtsextreme NPD selbst sieht nach Angaben ihres Vorsitzenden Holger Apfel dem Verbotsverfahren gelassen entgegen. Apfel machte im Deutschlandfunk deutlich, dass sich seine Partei eine höchstrichterliche Entscheidung sogar wünsche, um damit juristisch Klarheit zu bekommen. Er rechne nicht mit einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. Sollte die Partei in Karlsruhe verboten werden, werde die NPD vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen, sagte der Parteichef, der im sächsischen Landtag an der Spitze der NPD-Fraktion steht. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist die NPD im Landtag vertreten. Verfassungsjuristen gehen davon aus, dass vor dem EGMR in Straßburg die eigentliche Hürde zu nehmen ist, weil ein Parteienverbot vor diesem Gericht extrem schwer durchsetzbar ist. dapd (Politik/Politik)
Abgeordnete knüpfen Bedingungen an NPD-Verbotsantrag des Bundestages
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen