Berlin (dapd). Mit dem Jahreswechsel wird die Praxisgebühr abgeschafft. Dafür sprach sich am Freitag auch der Bundesrat aus. Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal wird bisher bei Arztbesuchen erhoben und bringt rund zwei Milliarden Euro im Jahr. Die Summe sollen die Krankenkassen nun aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Angedockt wurde das Vorhaben an ein Gesetz zum Assistenzpflegebedarf. Die Praxisgebühr wurde 2004 mit Zustimmung der Union von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Die Gebühr wird nicht nur beim Arzt, sondern auch beim Zahnarzt fällig. Wer innerhalb der drei Monate von einem Arzt zum anderen überwiesen wird, muss den Betrag nicht erneut zahlen. Ziel der Gebühr war, vor allem die Zahl unnötiger Arztbesuche zu verringern. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass dieser Lenkungseffekt nicht eingetreten ist. Zudem kritisieren Sozialverbände, dass durch die Gebühr vor allem bei armen Menschen die Hemmschwelle steigt, mit ernsthaften Erkrankungen einen Arzt aufzusuchen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte im Bundesrat, jetzt werde das größte Ärgernis der Patienten, die „Mautgebühr in der Praxis“, abgeschafft. Dies sei auch ein Beitrag zur Entlastung der Praxen von Bürokratie. Das jetzt von den Ländern gebilligte Gesetz regelt auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch gilt künftig auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weiter. Bahr sagte, damit sei eine Versorgungslücke geschlossen worden. „Das Arbeitsverhältnis mit der vertrauten Pflegeperson muss also nicht unterbrochen werden.“ Auch werde der Missbrauch bei der Abrechnung von Pflegeleistungen eingedämmt. dapd (Politik/Politik)
Ab Januar keine Praxisgebühr mehr
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Peer-Michael Preß
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