Verbraucherzentrale NRW warnt: Veraltete Programme auf PC, Handy und Co. sind ein Sicherheitsrisiko
NRW – Cybercrime ist ein nicht zu unterschätzendes Problem in der digitalen Welt. Datendiebstahl, Hackerattacken oder Betrugsversuche beim Online-Banking oder -shopping können großen Schaden anrichten. Trotz dieser Risiken sind viele Verbraucher:innen nachlässig, wenn es um die Sicherheit ihrer Geräte und Anwendungen geht. Aus einer Umfrage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geht hervor, dass rund ein Viertel der Befragten veraltete Programme nutzen, für die von den Herstellern keine Updates mehr bereitgestellt werden. Nur etwas mehr als ein Drittel lässt Updates automatisch installieren. Und fast jeder und jede Zehnte aktualisiert sein oder ihr Smartphone nie. „Wer veraltete Programme nutzt, geht ein erhebliches Sicherheitsrisiko ein”, warnt die Verbraucherzentrale Detmold. Sie erklären, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
- Ohne Updates drohen Sicherheitslücken
Wer Smartphone, Laptop und Tablet oder auch einzelne Apps und Programme nicht aktuell hält, bietet Kriminellen ein offenes Einfallstor. Viele Hersteller bieten – zumindest für einen gewissen Zeitraum – regelmäßig Updates an, um Sicherheitslücken in ihren Produkten zu schließen. Wer Updates ignoriert, läuft Gefahr, dass Kriminelle genau diese Sicherheitslücken ausnutzen, um zum Beispiel Schadsoftware auf das Gerät zu bringen. Neben aktueller Software sind starke Passwörter, die immer nur für einen einzelnen Dienst bzw. Online-Account genutzt werden sollten ein weiterer wichtiger Schutz. - Updates: Automatisch oder manuell?
Um kein Update zu verpassen, können die Einstellungen auf einem Gerät oder bei einer Anwendung so gewählt werden, dass ein neu verfügbares Update automatisch installiert wird. Damit können Verbraucher:innen sicher sein, dass sie immer die aktuellsten Updates auf dem Gerät installiert haben. Allerdings werden mit Updates nicht nur Sicherheitslücken geschlossen, sondern oft wird auch das entsprechende Gerät oder die entsprechende App mit neuen Funktionen ausgestattet (Upgrade). Kommen neue Funktionen hinzu, kann es zum Beispiel vorkommen, dass eine App nach dem Update plötzlich auf das Mikrofon oder die Kontakte zugreifen möchte. Ist das automatische Update gewählt, könnte es passieren, dass Nutzer:innen vor der Installation nicht entscheiden können, ob das gewünscht ist oder nicht. Unter Umständen könnten sie nicht einmal mitbekommen, dass sich der Berechtigungsumfang ihrer App geändert hat. Daher wäre es ratsam, dass Verbraucher:innen in regelmäßigen Abständen immer wieder prüfen, ob neue Updates installiert wurden und sich damit auch die Zugriffsberechtigungen des entsprechenden Gerätes oder der entsprechenden App geändert haben. - Neue Updatepflicht
Für Smartphones, Smart TVs, Apps & Co, die ab dem 1. Januar 2022 gekauft wurden, gilt eine neue Updatepflicht. Demnach müssen Anbieter mindestens innerhalb der Gewährleistungszeit notwendige Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Dazu zählen auch Updates, die Sicherheitslücken beseitigen, damit Waren mit digitalen Elementen und digitale Produkte länger als bisher sicher bleiben. Installieren müssen diese dann die Verbraucher:innen selbst. Außerdem müssen Unternehmen über die Bereitstellung der Updates informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Produkte reklamiert werden können, deren Geräteteile zwar intakt sind, es aber Fehler bei den digitalen Bestandteilen (z. B. der Software) gibt.
Weiterführende Infos und Links
Mehr Informationen zur Software-Gewährleistung unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/74911