(Foto: Verbraucherzentrale NRW)
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Smartphone weg?

Schaden vorbeugen und im Ernstfall schnell handeln

NRW – Ob durch Diebstahl oder Zerstreutheit: Wenn das Smartphone plötzlich weg ist, geraten viele in Panik – verständlicherweise. Denn auf dem kleinen Alltagsbegleiter sind neben Erinnerungsfotos mitunter auch sensible Informationen wie Bankdaten oder Passwörter gespeichert. Gelangen diese in die Hände Dritter, kann der Schaden groß sein. Betroffene sollten daher schnell Maßnahmen ergreifen, um einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Brigitte Dörhöfer, Leiterin der Beratungsstelle Detmold bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, wie sich der Schaden bereits im Vorfeld begrenzen lässt und was im Verlustfall zu tun ist.

  • Datenverlust vorbeugen
    Das Smartphone ist für viele Menschen nicht selten Speicher wertvoller Erinnerungen in Form von Fotos und Videos oder dient als digitales Te-lefonbuch. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt sind auch die darauf ge-speicherten Daten weg – es sei denn, es wurde ein Backup durchge-führt. Dies kann automatisiert in regelmäßigen Abständen geschehen oder sollte manuell alle paar Wochen durchgeführt werden. Nutzer:innen können die Daten in einem Cloud-Speicher sichern lassen oder alternativ auf ein anderes Speichermedium übertragen.
  • Display-Sperrfunktion nutzen
    Dies empfiehlt sich dringend: Das Gerät mit einer Zugriffsicherung wie einem Passwort, einer PIN oder biometrischen Daten wie Fingerabdrü-cken oder dem eigenen Gesicht zu schützen, damit unbefugte Dritte im Ernstfall keinen Zugriff auf sensible Daten haben. Von der Nutzung von Sperrmuster wird eher abgeraten, da diese meist wenig originell und daher leicht zu knacken sind.. Kein Smartphone sollte ohne Sperre be-trieben werden, denn bei Verlust haben Dritte ungehinderten Zugriff nicht nur auf alle Daten, sondern auch auf wichtige Funktionen.
  • Ortungsfunktion aktivieren
    Um das Handy bei Verlust lokalisieren und bei Bedarf sperren zu kön-nen, müssen die Ortungsfunktionen im Betriebssystem und die WLAN-Funktion aktiviert sein. Bei Android heißt diese Funktion „Mein Gerät finden“, bei Apple iOS „Wo ist es“. Dann ist es auch möglich, aus der Ferne Töne abzuspielen, Nachrichten zu versenden oder das Gerät zu löschen. Dazu sollte man seine Geräte-Account-Daten kennen, um die Funktion auf einem fremden Gerät nutzen zu können. Alternativ kann auch ein Anruf auf die eigene Nummer helfen, um mit dem Finder in Kontakt zu treten. Einfach, aber effektiv: Auch ein Aufkleber mit Kon-taktdaten in der Handyhülle oder auf dem Handy selbst kann helfen.
  • Infos parat haben und Anzeige bei der Polizei erstatten
    Um die SIM-Karte im Notfall beim Anbieter sperren zu lassen, sind ne-ben Angaben wie der SIM-Kartennummer auch die Kundennummer oder das Kundenpasswort erforderlich. Ist die Rufnummer des Anbieters nicht bekannt, kann auch die Sperr-Hotline 116 116 (aus dem Ausland: +49 30 4050 4050) kontaktiert werden. Übrigens: Auch Prepaid-Handys sollten vorsorglich gesperrt werden, da einige Anbieter ein Minus beim Guthaben zulassen – das kann dann schnell teuer werden. Wichtig: Auch digitale Bezahlfunktionen wie Apple Pay sollten sofort deaktiviert werden. Um ein Gerät bei der Polizei als gestohlen zu melden, muss die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Station Equipment Identity) angegeben werden. Diese ermöglicht eine eindeutige Identifikation Ihres Gerätes und lässt sich über den Tastencode *#06# herausfinden oder kann unter Umständen auch aus der Verpackung oder dem Mobilfunkvertrag abgelesen werden. Weil das ganz schön viele Informationen sind, die man sich in der Hektik kaum merken kann, hilft die SOS-Handykarte der Verbraucherzentralen. Auf dem Dokument im Portemonnaieformat können alle wichtigen Daten zum Handy notiert werden.

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WIR Redaktion

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