Die Teilnehmer des Stammtisches des Unternehmernetzwerkes Leopoldshöhe erfuhren von Steuerberater Thomas Siese Neues zur E-Rechnung. Foto: Unternehmernetzwerk Leopoldshöhe (Foto: agentur tat, Dohna & Dombert GmbH)
Die Teilnehmer des Stammtisches des Unternehmernetzwerkes Leopoldshöhe erfuhren von Steuerberater Thomas Siese Neues zur E-Rechnung. Foto: Unternehmernetzwerk Leopoldshöhe (Foto: agentur tat, Dohna & Dombert GmbH)

Die E-Rechnung kommt / Unternehmer informierten sich

Leopoldshöhe – Es sind keine drei Monate mehr, dann müssen Unternehmen fit für die E-Rechnung sein. Die war Thema beim jüngsten Stammtisch des Unternehmernetzwerkes Leopoldshöhe bei dem Software-Unternehmen Volavis. Referent war der Leopoldshöher Steuerberater Thomas Siese.

Die E-Rechnung ist Teil der Digitalisierung der Buchhaltung von Unternehmen. Als E-Rechnung gelten nicht etwa die vielmals per E-Mail verschickten PDF-Rechnungen. Sie gelten nach den einschlägigen Vorschriften wie Papierrechnungen als „sonstige Rechnungen“, betonte Siese. Die E-Rechnung ist ein standardisiertes strukturiertes Datenformat, das elektronisch automatisiert verarbeitet werden kann – und nicht von Menschen unmittelbar lesbar ist. Für das Format gibt es zwei Erscheinungsformen, die „X-Rechnung“ und „ZUGFeRD 2.01“ sind E-Rechnungsformate.


Für die X-Rechnung ist ein Viewer nötig, um sie lesen zu können. Bei ZUGFeRD kommt ein herkömmliches PDF mit. ZUGFeRD ist eine Abkürzung und bedeutet „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Dieses Forum hat 2014 das erste elektronische Rechnungsformat vorgestellt.
Wer ab dem 1. Januar 2025 eine E-Rechnung versendet, braucht von seinem Geschäftspartner keine Zustimmung mehr. „Deswegen muss jeder Unternehmer den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen“, sagte Siese. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands weiterhin per E-Mail. In Zukunft sollen „Peppol-Plattformen“ den Austausch zwischen den Unternehmen sicherstellen. Eine Rechnung werde dort hochgeladen, der Empfänger bekommt eine Nachricht und kann sich die Rechnung herunterladen. Diese „Peppol-Plattformen“ funktionierten in weiten Teilen Europas schon, sagte Siese. Deutschland hinke hinterher.


E-Mails mit steuerrelevantem Inhalt müssen – wie schon jetzt – nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung in ihrer Ursprungsform archiviert werden. Das Verfahren, wie das geschieht, muss seit 2014 dokumentiert werden. Das alles muss zehn Jahre aufbewahrt und wieder lesbar gemacht werden können.
Unternehmer und Unternehmen können den Vorsteuerabzug nutzen, also die eingenommene mit der gezahlten Umsatzsteuer verrechnen. Der Abzug werde in Zukunft nur gewährt, wenn E-Rechnungen nach EU-Norm gestellt werden. Hintergrund der Einführung sind hohe Umsatzsteuerausfälle.
Umsatzsteuerbetrug und -hinterziehung ist eine der häufigsten Steuerstraftaten in Deutschland und der EU. Bis über zwölf Prozent im Jahr ausgefallene Umsatzsteuerzahlungen belaufen sich allein in Deutschland auf mehr als 20 Milliarden Euro. In einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist für 2010 EU-weit von einem Ausfall von rund 100 Milliarden Euro die Rede.


Von der Pflicht zur E-Rechnung seien alle im Inland ansässigen Unternehmerinnen und Unternehmer betroffen, sagte Siese, aber auch alle Vermieter, die sich selbst als privat betrachten und die an andere Unternehmer vermieten, wie zum Beispiel eine Garage oder Büroräume. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen sich ebenfalls auf die E-Rechnungspflicht einstellen. Umsätze im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren seien nicht ausgenommen. Das sind Umsätze, die innerhalb der EU gemacht werden, bei denen sich die Unternehmen die fällige
Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, die die Empfänger aber in ihrem jeweiligen Heimatland zahlen müssen. Privatkunden sind nicht betroffen. Deswegen rät Siese dazu, das ZUGFeRD-Format zu nutzen, wenn Privatleute Kunden sind. Ausgenommen sind auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wie zum Beispiel ein Arzt, muss dennoch E-Rechnungen verarbeiten können.


Der Zeitplan für die vollständige Einführung der E-Rechnung sei klar, sagte Siese. Ab 1. Januar 2025 gebe es die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen. Bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiterhin auf Papier und als einfache PDF-Datei übermittelt werden, wenn der empfangende Unternehmer zustimmt. Bis Ende 2027 dürfen Rechnungen nur noch auf Papier und als PDF-Datei übermittelt werden, wenn der empfangende Unternehmer zustimmt und der Umsatz des Ausstellers weniger als 800.000 Euro beträgt. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung für alle Unternehmer Pflicht. Das werde dann auch überwacht, sagte Siese.
Es gebe auch Vorteile: Umweltschonung, Kosteneinsparung, Prozessoptimierung, kürzere Bearbeitungsdauer, Fehlerreduktion und mehr. „Am Ende müssen Sie die richtigen Stellschrauben und Schnittstellen finden, auch zur Finanzbuchhaltung oder zum Steuerberater“, sagte Siese.


Der Gastgeber
Nils Schotte stellte seinen Arbeitgeber Volavis vor. Gegründet vom heutigen Leopoldshöher Bürgermeister Martin Hoffmann, hatte sich das Unternehmen zunächst die Entwicklung von Software zur Personenerkennung über Video-Kameras vorgenommen, fand dafür damals aber keinen Markt. Heute entwickelt das Unternehmen Software für Behörden, zum Beispiel zur Abrechnung von Gebühren.


Der nächste Termin
Am Dienstag, 29. Oktober 2024 um 8.30 Uhr lädt die Häfner und Krullmann GmbH in ihre Produktionsstätte am Westring 30 – 32 zum Unternehmerfrühstück ein.
Häfner und Krullmann ist Europas führender Hersteller von Kunststoffspulen. Seit den 1930er Jahren werden in Leopoldshöhe Kunststoffprodukte hergestellt, zunächst Kämme und Haarschmuck, später Kunststoffspulen.
Häfner und Krullmann ist bis heute im wahrsten Sinne normprägend für die Kunststoffspulen-Industrie. Von der kleinen Spule für Angelschnüre über Spulen für Filamente, die in 3-D-Druckern verwendet werden, bis hin zu Spulen, auf denen hochpräzise Supraleiter aufgewickelt und in der späteren Weiterverarbeitung wieder abgewickelt werden, reicht das Produktionsprogramm. In einem Reinraum produziert Häfner und Krullmann Spulen für medizinische Zwecke, etwa um Nahtmaterial für Operationen aufwickeln zu können. Häfner und Krullmann liefert seine Produkte weltweit.


Zu Beginn der Veranstaltung gibt es eine kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Bitte bringen Sie 1,5 bis 2 Stunden Zeit und ein paar Visitenkarten mit. Im Anschluss an die Vorstellung des Unternehmens gibt es die Möglichkeit zum Austausch.
Anmeldung unter edeltraud.dombert@dohna-dombert.de. Sie erhalten eine Bestätigungsmail.

www.agentur-tat.de

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WIR Redaktion

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