Stadt Büren erhält Fördermittel des Landes NRW
Büren – Die Bürener Innenstadt soll gestärkt werden und dem Anspruch an eine zeitgerechte Zentrenentwicklung gerecht werden. Hierzu erhält die Stadt Büren rund 250.000 Euro an Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen“. Das Förderprogramm sowie die jeweiligen Bausteine der Programmbewilligung wurden im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus am Mittwoch, 6. Dezember 2023, vorgestellt.
Die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen ist und bleibt von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Unterstützung innenstadtstärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Gefördert wird das Landesprogramm vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Rund 240 Anträge mit einem Antragsvolumen von 54 Millionen Euro sind bei den jeweiligen Bezirksregerungen in Nordrhein-Westfalen eingegangen.
Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die Stadt Büren Fördermittel aus dem Sofortprogramm „Innenstädte und Zentren“ erhalten und freut sich nun über die erneute finanzielle Unterstützung. „Die Fördermittel des Landes NRW sind eine wichtige Maßnahme, um zentrale Zukunftsthemen für Büren voranzutreiben“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow. Das meint auch Landtagsabgeordneter Bernhard Hoppe-Biermeyer beim gemeinsamen Treffen vor Ort: „Die Innenstadt bildet den Kern einer jeden Kommune und den Ort des Geschehens für Veranstaltungen, Wohnen, Handel und Kommunikation. Ich freue mich stellvertretend für das Land NRW darüber, dass das Förderprogramm für Büren bewilligt wurde und dass wir unseren Beitrag zur Stärkung der Innenstädte leisten können, übrigens auch noch mit 196.700 Euro in Bad Lippspringe, 82.000 Euro in Delbrück und 90.000 Euro in Paderborn.“
Gegenstand der Förderung von insgesamt 252.240 Euro sind vordergründig die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen im innerstädtischen Versorgungsbereich der Stadt Büren. Weiterhin soll auch die „Schaffung von Innenstadtqualität“ gefördert werden, was beispielsweise die Bereitstellung von Spielangeboten für Kinder oder die Anschaffung von generationengerechten Möblierungselementen einschließt. „Wir möchten auch in Zukunft dafür sorgen, dass Besucherinnen und Besucher gern in unsere Stadt kommen. Dass sie zu einem zentralen Ort der Begegnung und Kommunikation für Menschen jeden Alters wird“, betont Schwuchow abschließend.
Anke Hammerström und Michael Kubat von der städtischen Wirtschaftsförderung möchten sich zugleich bei der Bezirksregierung Detmold in Person von Frau Koßmann bedanken: für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit bei der Antragstellung und letztendlichen Bewilligung dieser wichtigen Fördermittel für die Stadt Büren.
Factsheet „Verfügungsfonds Anmietung“:
Der Verfügungsfonds Anmietung ermöglicht nicht nur die Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Bürener Innenstadt
- für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren und
- zu vergünstigten Konditionen (z. B. durch reduzierte Mieten – bis zu 70 % der letzten Nettokaltmiete werden gefördert).
Er unterstützt auch eine zeitgemäße und lebendige Nutzung der Ladenlokale. Somit kann Leerständen aktiv entgegengewirkt werden.
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie potenzielle Mieterinnen und Mieter, die mit kreativen Ideen die Innenstadt von Büren stärken wollen. Besonders angesprochen sind beispielsweise Start-Ups, Dienstleistende mit Publikumsverkehr oder kulturelle Initiativen.
Für den Umbau oder die Herrichtung für innovative Einzelnutzungen erhalten Vermieterinnen und Vermieter einen Aufwendungszuschuss. Förderfähig sind 50 Prozent der nachgewiesenen Umbaukosten zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro pro Ladenlokal.
Factsheet „Schaffung von Innenstadtqualitäten“:
Der Fördergegenstand „Innenstadtqualitäten“ beinhaltet die Schwerpunkte „Schaffung von Spielangeboten für Kinder im öffentlichen Raum“ sowie „Generationsrechte Möblierungselemente“ mit einer Förderhöhe von bis zu 200.000 Euro pro Konzentrationsbereich.
Fördergegenstände sind:
- Spielangebote für Kinder im öffentlichen Raum
- Generationengerechte Möblierungselemente
- Stadtgrün-Elemente
- Kunstobjekte, Wallpaintings, Street-Art.
Detailinformationen sind unter dem Suchbegriff „Soforthilfeprogramm Innenstadt“ auf der Website der Stadt Büren zu finden (www.bueren.de). Bei Fragen können Michael Kubat (kubat@bueren.de, Tel.: 02951/970-118) oder Anke Hammerström (hammerstroem@bueren.de, Tel.: 02951/970-189) aus dem Bereich Wirtschaftsförderung kontaktiert werden.