Kontinuität und Veränderung zugleich: Nach dem Ausscheiden der langjährigen Hochschulratsvorsitzenden Prof. Dr. Marianne Assenmacher und drei ihrer Kolleginnen und Kollegen ziehen vier neue Mitglieder in das Kontroll- und Beratungsgremium ein.
Bielefeld – Am gestrigen Mittwoch, den 28. Juni 2023, hat die Amtszeit des neuen Hochschulrats der Hochschule Bielefeld (HSBI) begonnen. Vier neue Mitglieder konnten in Anwesenheit von Dr. Patrick Neuhaus, Leiter des Referates Hochschulen in Westfalen im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, bei einer gemeinsamen Sitzung mit dem Senat der HSBI begrüßt werden:
Der Jurist, Diplomverwaltungswirt und MBA Ralf Alberding ist Kanzler der Hochschule Fulda und ausgewiesener Experte in allen rechtlichen und strategischen Fragen der deutschen Hochschulverwaltung.
Die Diplompsychologin und Betriebswirtin Simone Freyhoff blickt auf eine internationale Industriekarriere zurück, hat als Dozentin für die Fachhochschule Südwestfalen gearbeitet und ist heute geschäftsführende Gesellschafterin der Freyhoff Consulting GmbH, einer Unternehmensberatung, die sich auf Human-Resources-Strategie, Führungskräfteentwicklung und Restrukturierung spezialisiert hat.
Dr. Sabina Schoefer ist Mitglied der Hochschulleitung und Konrektorin für Digitalisierung der Hochschule Bremen, leitete davor die Volkshochschule der Hansestadt und hat einen Background als Unternehmensberaterin für Kunden aus diversen Industriesparten.
Die Diplomwirtschaftsjuristin Jana Schönfeld ist nach langjährigen Tätigkeiten bei Karstadt Quelle und TÜV Nord zurzeit Geschäftsführerin der Hettich Unternehmensgruppe aus Kirchlengern, ein 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter starkes Unternehmen, das zur Möbelindustrie zählt.
HSBI-Präsidentin sieht richtige Mischung im Hochschulrat vertreten und dankt Auswahlkommission
Der für fünf Jahre amtierende Hochschulrat der HSBI hat insgesamt acht Mitglieder. Neben den vier Neuen setzen vier Mitglieder aus dem alten Hochschulrat ihre Arbeit in der kommenden Amtszeit fort. Dabei handelt es sich um Anja-Christina Horstmann, Geschäftsführerin der Krohne Pressure Solutions GmbH in Minden, Matthias Neu, ehemaliger stellvertretender Leiter am Zentrum für Informations- und Medientechnologien (IMT) der Universität Paderborn, Dr. Eberhard Niggemann, Leiter der Weidmüller Akademie in Detmold, und Prof. Dr. Ursula Walkenhorst vom Institut für Gesundheitsforschung und Bildung (IGB) in Osnabrück.
Zu ihrer Vorsitzenden wählten die Mitglieder des Hochschulrats Dr. Sabina Schoefer. HSBI-Präsidentin Prof. Dr. Ingeborg Schramm-Wölk beglückwünschte die neue Vorsitzende zur Wahl und die neuen Mitglieder zu ihrer Ernennung: „Im aktuellen Hochschulrat der HSBI ergänzen sich Know-how aus der Wirtschaft und Erfahrung aus dem Hochschulwesen genau in der Weise, in der es sich eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften wie die unsrige nur wünschen kann. Ich bin mir sicher: Der neue Hochschulrat wird dem Präsidium mit Rat und Tat zur Seite stehen, ein offenes Ohr für alle Statusgruppen der HSBI haben, unsere Interessen regional und überregional kraftvoll vertreten und somit die hervorragende Arbeit der vorangegangenen Hochschulräte erfolgreich fortsetzen. Ausdrücklich möchte ich mich bei der Auswahlkommission für die geleistete Arbeit bedanken und beim Ministerium des Landes NRW, das den Vorschlägen der Auswahlkommission gefolgt ist!“
Hochschulrat wählt Mitglieder des Präsidiums und kontrolliert Hochschulentwicklungsplan
Zu den Aufgaben des Hochschulrats laut NRW-Hochschulgesetz gehören die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums, die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums. Der Hochschulrat soll aus Personen bestehen, die verantwortungsvolle Positionen in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft bekleiden. Der Hochschulrat ist Berater und Impulsgeber für das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Der Hochschulrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und wird jeweils für fünf Jahre vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt.
Weitere Informationen zum Hochschulrat: www.hsbi.de/hochschulrat