Die behördlich angeordneten Schließungen weiter Teile des Einzelhandels bringen auch den Händlerkreis der EK/servicegroup auf die Barrikaden. Deshalb unterstützt die Verbundgruppe die Initiative „Händler helfen Händlern“, die gegen das faktische Berufsverbot für viele Kolleg*innen juristisch vorgehen will. Den gemeinsamen Gang nach Karlsruhe würde die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes auslösen, die noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden soll. Die juristischen Vorbereitungen für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage sind bereits abgeschlossen.
„Händler helfen Händlern“ ist eine Gruppierung, der sich die EK/servicegroup aus voller Überzeugung angeschlossen hat. „Wir wissen alle, dass der Einzelhandel die Hygiene- und Abstandsregeln im Griff hat und kein Infektions-Hotspot ist. Das bestätigt auch das RKI. Trotzdem rücken die politischen Entscheidungsträger nicht von ihrer einmal getroffenen Einstufung des Handels ab. Da Proteste, Eingaben und Aktionen bislang nicht gefruchtet haben, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Wir hoffen, dass die sogenannte „Notbremse“ mit ihren negativen Folgen für den Handel nicht gezogen wird, aber Hoffnungen wurden bereits zu oft enttäuscht“, beleuchtet der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink die Hintergründe.
Genauso sehen das auch andere Handelsverbände, Mode- und Fahrradhändler, aber auch viele Gastronomen, denen durch die allgemeine Beschlusslage seit Monaten die Existenzgrundlage fast vollständig entzogen wurde. Insgesamt sind fast 4.000 Unternehmer*innen der Initiative bereits beigetreten.
Ungleichbehandlungen führen zu Wettbewerbsverzerrung
Die Einzelhändler sind dabei besonders von einer Auslegung der Systemrelevanz getroffen, die auch Jochen Pohle an die Grenzen seiner Geduld bringt. Als Bereichsleiter des Geschäftsfeldes EK Home hat er tagtäglich mit den Auswirkungen der daraus resultierenden Restriktionen zu tun: „Unsere Living-Händler stehen genauso wie Spielwarengeschäfte und Mehrbranchenhäuser mit dem Rücken zur Wand. Und es macht uns alle fassungslos, dass Discounter und großflächige SB-Märkte im Gegensatz zu diesen Fachgeschäften weiterhin keinerlei Einschränkungen beim Verkauf von Non-Food-Artikeln unterliegen. Das ist glatte Wettbewerbsverzerrung, gegen die wir uns wehren müssen“, äußert Pohle sein Unverständnis. Als lebensfremd und völlig unangemessen sieht der EK Bereichsleiter auch das geplante Verbot des Click & Collect-Instruments, das ab einem festgelegten Inzidenzwert nicht mehr erlaubt sein soll und den Händlern eine der letzten Möglichkeiten nimmt, Geld zu verdienen. „Der Einzelhandel kann mit der Krise umgehen, solange es ihn noch gibt.“