Wenn ein deutsches Unternehmen eine Montage oder ein Projekt in der Schweiz durchführt, werden dabei oft unwissentlich Gesetze und Regeln verletzt. Eine bürokratische Falle, die jederzeit zuschnappen kann – und heftige Bußgelder drohen. Es gibt Meldepflichten, Arbeits- und Lohnbedingungen sowie weitere nationale Gesetze in der Schweiz und deren Kantone, die es zu beachten gilt.
Marion Hohmann-Viol, Leitung Rechts- und Steuerabteilung und stellvertretende Direktorin der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich, informiert am 11. November 2020 von 10 bis 11 Uhr online über folgende Themen:
Entsendung & Erbringung von Dienstleistungen, Meldeverfahren & Sanktionen, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Bewilligungsverfahren über 90 Tage, A1-Bescheinigung
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/webinarschweiz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Straße 1 – 3, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-132, Fax: 554-109
E-Mail: a.kalvari@ostwestfalen.ihk.de
IHK-International im Internet
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