Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay
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Webinar: Schweiz – Entsendung & Erbringung von Dienstleistungen

Wenn ein deutsches Unternehmen eine Montage oder ein Projekt in der Schweiz durchführt, werden dabei oft unwissentlich Gesetze und Regeln verletzt. Eine bürokratische Falle, die jederzeit zuschnappen kann – und heftige Bußgelder drohen. Es gibt Meldepflichten, Arbeits- und Lohnbedingungen sowie weitere nationale Gesetze in der Schweiz und deren Kantone, die es zu beachten gilt.


Marion Hohmann-Viol, Leitung Rechts- und Steuerabteilung und stellvertretende Direktorin der Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich, informiert am 11. November 2020 von 10 bis 11 Uhr online über folgende Themen:
Entsendung & Erbringung von Dienstleistungen, Meldeverfahren & Sanktionen, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Bewilligungsverfahren über 90 Tage, A1-Bescheinigung

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/webinarschweiz

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Elsa-Brändström-Straße 1 – 3, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-132, Fax: 554-109
E-Mail: a.kalvari@ostwestfalen.ihk.de

IHK-International im Internet
http://www.ostwestfalen.ihk.de/international/

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