Die Coronakrise hat die Märkte und Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Viele Unternehmen mussten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus die Produktion herunterfahren oder gänzlich stoppen. So droht vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ein hoher wirtschaftlicher Schaden. Die Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Virusverbreitung zeigen in Deutschland Wirkung. Schule, Kitas, Geschäfte, Produktbereiche und wichtige Wirtschaftszweige aus dem Handwerk sind derzeit noch auf unbestimmte geschlossen. Der totale Kollaps für viele kleine und mittelständische Unternehmen droht.
So können einzig allein verschiedene Hilfsprogramme von Bund, Ländern und anderen Unternehmen kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei helfen durch die wirtschaftliche angespannte Zeit der Coronakrise zu überstehen. Zuschüsse, Darlehen, Fördergelder und andere Arten der Unterstützung können besonders kleine Unternehmen in der Coronakrise essentiell sein.
Unternehmen, die durch die Coronakrise in Not geraten sind, haben somit ganz unterschiedliche Möglichkeiten den wirtschaftlichen Bankrott zu vermeiden.
Im Folgenden haben wir Ihnen einen Überblick von den Hilfsprogrammen für kleine und mittelständische Unternehmen entworfen.
Spendenplattform zur Unterstützung lokaler Unternehmen
Nicht nur von der Bundesregierung werden Gelder zur Bewältigung der Coronakrise für kleine und mittelständische Unternehmen bereitgestellt, auch große Unternehmen leisten eine Unterstützung. So bietet die Spendenaktion der Gothaer Versicherung eine Plattform für finanzielle Soforthilfen. Die Plattform #KraftDerGemeinschaft soll kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen. Ebenso bietet die Gothaer Versicherung in der Coronakrise aktuell eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder an. Dies ist in Zeiten von Ausgangsbeschränken, Homeoffice und Home Schooling ein sinnvolles Angebot. Die Gothaer Versicherung geht somit mit gutem Beispiel voran und ermöglicht es Unternehmen durch den wirtschaftlichen Schaden erheblich abzufedern.
Kleinunternehmer erhalten eine Soforthilfe
Die Bundesregierung hat kleinen Unternehmen eine Soforthilfe versprochen. So erhalten Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigen eine finanzielle Unterstützung von 9.000 Euro, während Kleinunternehmen mit bis zu zehn Angestellten sogar ein Hilfspaket von 15.000 Euro geschnürt bekommen. Dabei erhalten nur Kleinunternehmer eine finanzielle Unterstützung, wenn sie bereits vor März 2020 nicht in wirtschaftlich Schwierigkeiten gesteckt hat. Die Soforthilfen werden an Kleinunternehmen dabei sehr zügig ohne lange Prüfungsarbeiten durchgeführt. Leider haben einige Verbraucher das Hilfsangebot der Bundesregierung ausgenutzt und Soforthilfen zu unrecht beantragt.
KfW stellt kleinen und mittelständischen Unternehmen Kredite in Aussicht
Auch die staatliche Förderbank der KfW leistet in Zeiten der Coronakrise einen Beitrag zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. So haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit einen Kreditantrag bei der KfW bei ihrer Hausbank zu stellen. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen übernimmt der Bund dabei einen Haftungsanteil von 90 Prozent. Das restliche Risiko wird der Hausbank übertragen. Dabei wird die Risikoprüfung von Krediten bis zu drei Millionen Euro nur von der Hausbank durchgeführt, während höhere Kreditbeträge durch die KfW geprüft werden.
Landesförderbanken haben ebenfalls Kreditprogramme entwickelt
Auch die Landesförderbanken in den einzelnen Bundesländern haben verschiedene Kreditprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt. So haben viele Landesförderbanken die Kreditsummen deutlich erhöht und dabei das Zinsniveau gesenkt. Die günstigen Kreditkonditionen sind somit für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine große Unterstützung.
Angestellte in Kurzarbeit
Durch die Anstellung von Angestellten in Kurzarbeit gelingt es Arbeitgebern die Mitarbeiterkosten massiv zu senken. Dies hilft vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Krisensituation vollständig geschlossen wurden. Demnach können sich kleine und mittelständische Unternehmen ganz bei der örtlichen Arbeitsagentur melden und dort die Kurzarbeit von Angestellten beantragen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts und hilft vielen Unternehmen durch die existentielle Krise.