Gewerbesteuerhebesatz 2020 IHK OS-EL-GB2. -Grafik: IHK OS-EL-GB
Gewerbesteuerhebesatz 2020 IHK OS-EL-GB2. -Grafik: IHK OS-EL-GB

Osnabrück bleibt regionaler Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz

In diesem Jahr haben 17 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk die Gewerbesteuer erhöht und damit immerhin jede siebte Kommune der Region. Außerdem hoben jeweils 19 Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie 20 Kommunen für die Grundsteuer B an. Dieses Ergebnis zeigt eine aktuelle Umfrage der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Die Gewerbesteuererhöhungen wurden dabei ausschließlich in Kommunen im nördlichen Emsland vollzogen, konkret in den Samtgemeinden Lathen, Nordhümmling und Sögel. „Dort ist die Gewerbesteuerbelastung zwar nach wie vor im regions- und landesweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Allerdings birgt jede Erhöhung das Risiko, einen wichtigen Standortvorteil zu verspielen“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf.

Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz der Region verlangt der IHK-Auflistung zufolge weiterhin die Stadt Osnabrück (440 %). Es folgen die Gemeinden Rieste und Eggermühlen (beide Samtgemeinde Bersenbrück) mit jeweils 400 %. Mit einem Hebesatz von 320 % weisen die Mitgliedsgemeinden Bawinkel, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup (jeweils Samtgemeinde Lengerich) den im regionalen Vergleich niedrigsten Hebesatz aus. Im Durchschnitt aller Kommunen der Region beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 378 %, womit die Belastung weiter geringer ausfällt als in Niedersachsen (404 %).

Die Hebesätze für die Grundsteuer A, der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unterliegen, variieren zwischen 295 % in Meppen und 435 % in Bad Bentheim. Die Hebesätze für die Grundsteuer B, die für die meisten Betriebsgrundstücke gilt, rangieren zwischen jeweils 310 % in Meppen sowie der Gemeinde Börger im Emsland sowie 460 % in der Stadt Osnabrück.

„Die kommunalen Haushalte 2020 – und damit auch die entsprechenden Hebesätze – wurden in der Regel noch im Jahr 2019 verabschiedet. Deshalb haben die Erhöhungen auch nichts mit der Corona-Pandemie zu tun. Wir müssen nun beobachten, ob die Gemeinden auf das konjunkturell geringere Aufkommen aus der Gewerbesteuer ab dem kommenden Jahr mit weiteren Hebesatzerhöhungen reagieren werden“, erläutert Graf. „Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen muss dies dringend vermieden werden“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer weiter.

Denn: Steigende Gewerbesteuerhebesätze würden die durch die Krise gebeutelten Unternehmen zusätzlich belasten. Hinzu komme, dass den Kommunen aktuell der überwiegende Teil der geringeren Gewerbesteuereinnahmen durch Bund und Land ersetzt werde. Eine Hebesatzerhöhung mit Verweis auf geringere Einnahmen sei deshalb kein tragfähiges Argument.

Im IHK-Wirtschaftsatlas unter www.osnabrueck.ihk24.de/wirtschaftsatlas können die Realsteuerhebesätze 2020 grafisch aufbereitet betrachtet werden.

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