„Die Corona-Pandemie hinterlässt deutliche Spuren in den Haushalten auf allen staatlichen Ebenen. Wichtig ist deshalb, schrittweise auf den Weg hin zu soliden Haushalten zurückzufinden“, erklärte jetzt Angelika Pölking, Vorsitzende des IHK-Finanz- und Steuerausschusses im Rahmen der aktuellen Sitzung, die wegen der Corona-Pandemie erneut im Videoformat durchgeführt wurde. Thema der Ausschusssitzung waren die öffentlichen Haushalte in Zeiten von Corona. Beleuchtet wurde die aktuelle Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen.
Nach den aktuellen Steuerschätzungen wird die derzeit ausgesetzte Schuldenbremse vom Bund ab dem Jahr 2022 wieder eingehalten werden können. „Das ist ein gutes Zeichen, denn die momentane Krise hat gezeigt, dass solide Finanzen in guten Zeiten die beste Vorsorge für schlechte Zeiten sind“, betonte Jan Vermöhlen, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Die seit 2012 zu verzeichnende positive Entwicklung des Landeshaushalts in Niedersachsen wurde durch die Pandemie ebenfalls vorerst gestoppt. Nach Darstellung von Vermöhlen hat das Land zur Bekämpfung der Pandemie mit zwei Nachtragshaushalten Kreditermächtigungen in Höhe von 8,8 Milliarden Euro aufgenommen. Das entspricht rund 2,9 % des niedersächsischen Bruttoinlandsproduktes. Auch der Haushaltsentwurf 2021 sehe Kreditermächtigungen in Höhe von 853 Millionen Euro vor. „Wichtig ist, dass die erforderliche Konsolidierung der Haushalte auf allen föderalen Ebenen nicht über höhere Steuern, sondern über die Ausgabenseite erfolgen muss“, erklärte Vermöhlen. Jede staatliche Aufgabe müsse daraufhin überprüft werden, ob sie zwingend notwendig sei und effizient erledigt werde.
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie haben Bund und Land nicht nur Förderprogramme für die Unternehmen aufgelegt, sondern auch eine milliardenschwere Entlastung der Kommunen beschlossen. „Dies darf von den Kommunen nicht als Rechtfertigung für mangelnde eigene Anstrengungen und erst recht nicht als Freifahrtschein zum Schuldenmachen dienen“, so Vermöhlen. Vielmehr seien auch die Kommunen selbst in der Pflicht.
„Ziel müssen Haushalte sein, die ohne neue Schulden auskommen. So können die kommunalen Einnahmen etwa durch die Anwerbung neuer Unternehmen gesteigert werden“, ergänzte die Ausschussvorsitzende Angelika Pölking. Auch auf der Ausgabenseite gebe es vielfach noch Einsparpotenziale, etwa durch Digitalisierung oder Privatisierung kommunaler Aufgaben.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Finanz- und Steuerausschuss trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.
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